Bei den Burger-King-Franchise-Unternehmen werden demnächst die Gehälter fällig. Foto: dpa

Demnächst werden bei den 89 geschlossenen Burger-King-Filialen für etwa 3000 Beschäftigte die Löhne und Gehälter fällig. Derweil läuft die Zeit für Franchise-Unternehmer Yi-Ko.

München - Auch nach dem Gesellschafterwechsel läuft die Zeit für den gekündigten Burger-King-Franchisenehmer Yi-Ko: Demnächst werden die Löhne und Gehälter für die rund 3000 Beschäftigten der 89 geschlossenen Schnellrestaurants fällig. Branchenschätzungen zufolge dürfte es sich um einen einstelligen Millionenbetrag handeln.

Am Vortag war bekanntgeworden, dass sich einer der beiden Gesellschafter des Franchisenehmers aus dem Unternehmen zurückgezogen und seine Anteile an Mitgesellschafter Alexander Kolobov abgegeben hat. Der Alleineigentümer hofft nun auf einen Neuanfang. Burger King hatte allerdings mitgeteilt, dass es vorerst bei der Kündigung bleibt.

Burger King hatte seinem größten deutschen Franchisenehmer Yi-Ko in der vergangenen Woche fristlos gekündigt und ihm die Nutzung von Firmenlogo, Produktnamen, Arbeitskleidung und Außenwerbung gerichtlich verbieten lassen. Yi-Ko habe sich wiederholt nicht an vertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen gehalten, begründete die Fast-Food-Kette ihren Schritt.

Sämtliche Filialen des Franchisenehmers mussten deshalb schließen, die Beschäftigten fürchten um ihre Jobs. Im Tagesverlauf wollte auch der Gesamtbetriebsrat der betroffenen Filialen über die Situation beraten. Ergebnisse waren bis zum Nachmittag noch nicht bekannt.

Die Anwaltskanzlei, die den Franchisenehmer in dem Konflikt berät, hatte angekündigt, dass sich Kolobov nun persönlich dafür einsetzen wolle, „die baldige Stabilisierung des Unternehmens und die Wiedereröffnung der Restaurants voranzutreiben“. Deshalb würden direkte und intensive Gespräche mit der Fast-Food-Kette gesucht. Kolobov werde auch alle Maßnahmen einleiten, um das Vertrauen der Mitarbeiter und Kunden so schnell wie möglich zurückzugewinnen. Dazu gehörten auch Gespräche mit der Gewerkschaft.