Der Luftschutzbunker aus dem Jahr 1941 steht seit vielen Jahren leer. Foto: Archiv/Bernd Zeyer

Noch in diesem Jahr soll es Gespräche mit Kaufinteressenten für den Bunker in Neuwirtshaus geben. Der ist seit Jahren ungenutzt und steht unter Denkmalschutz – was eine Wohnbebauung so gut wie ausschließt.

Zuffenhausen - Die Stadt versucht seit einiger Zeit, den Bunker an der Föhrstraße 4 in Neuwirtshaus zu verkaufen (wir berichteten). Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler einen Antrag an die Verwaltung gerichtet, in dem um eine Stellungnahme über Verkaufschancen, Denkmalstatus und Bebauungsplan gebeten wird. Die Freien Wähler schlagen vor, im Gebäude beziehungsweise auf dem Grundstück Wohnnutzung zu ermöglichen und dafür den Denkmalschutz aufzuheben oder zu lockern. Für eine gewerbliche Nutzung sei der Standort aufgrund der engen Wohnstraßen in Neuwirtshaus nicht geeignet. Nun hat die Stadt geantwortet.

Gespräche mit drei Kaufinteressenten

Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist Anfang November, das bestätigt Thomas Zügel, der Leiter des Liegenschaftsamtes, seien insgesamt sechs Gebote von Kaufinteressenten eingegangen. Mit den drei Höchstbietenden (das Einstiegsgebot war auf 160 000 Euro festgesetzt) werde man noch in diesem Jahr Gespräche führen. Wer die Bewerber sind und welche konkreten Nutzungskonzepte sie haben, darüber möchte Zügel momentan noch nichts sagen. Klar ist für ihn aber: Wenn eine Einigung zustande kommt, dann soll das Bauwerk samt dem dazugehörigen Grundstück so schnell wie möglich den Eigentümer wechseln. Natürlich müsse das Konzept sowohl zum Standort als auch zum Gebäude selbst passen. Der Bunker aus dem Kriegsjahr 1941 reicht zwei Stockwerke tief unter die Erde und steht unter Denkmalschutz. Eingriffe in die Bausubstanz (Fassade, Mauern, Ausstattung) sind deshalb nicht erlaubt. Fenster hat das Bauwerk keine, eine Nutzung als Wohnhaus scheint ohne gravierende Veränderungen damit so gut wie ausgeschlossen – auch wenn der aktuell gültige Bebauungsplan dies zulässt.

„Authentisches Mahnmal gegen Krieg und Faschismus“

Bei dem Bunker handelt es sich um ein so genanntes Luftschutzhaus, ein Kulturdenkmal nach Paragraf 2 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg. An dessen Erhaltung besteht laut Gesetz aus siedlungs- und politikwissenschaftlichen sowie heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Zielsetzung sei es, „den in seiner Bauweise und Gestaltung aussagekräftigen Bunker als authentisches Mahnmal gegen Krieg und Faschismus“ zu erhalten. Daraus folgt: Sollte das Gebäude umgebaut werden, dann würde er seinen Status als Denkmal verlieren. Letztendlich liegt die Entscheidungsbefugnis in dieser Frage bei der höheren Denkmalschutzbehörde, also dem Regierungspräsidium.

Falls es mit keinem der drei Bewerber zum Abschluss kommt, möchte Zügel sich über die Zukunft des Bunkers nochmals Gedanken machen. Weiter jahrelang leer stehen solle er nicht. Laut Liegenschaftsamt ist er im Wesentlichen in einem recht guten Zustand, teils gebe es Putz- und Feuchtigkeitsschäden, beziehungsweise Wasserpfützen auf dem Boden.

Der Bunker an der Föhrstraße ist Teil eines Pilotprojektes der Stadt. Zusammen mit ihm waren auch zwei ehemalige Luftschutzräume in Stuttgart-Ost (Sickstraße und Talstraße) zum Verkauf angeboten worden. Der an der Talstraße hat bereits einen neuen Eigentümer; dort sollen Wohnungen entstehen. Das Gleiche gilt für den Hochbunker an der Sickstraße, wo es bereits einen Vorvertrag gibt.