Kampfschwimmer der Bundeswehr mit dem aktuellen Sturmgewehr der Bundeswehr, dem G36 von Heckler & Koch. Foto: dpa/Carsten Rehder

Die Bundeswehr soll ein neues Sturmgewehr bekommen, doch das Verfahren lag wegen Patentstreitigkeiten auf Eis. Nun steht eine Entscheidung offenbar bevor – dann könnte der baden-württembergische Waffenkonzern Heckler & Koch doch zum Zug kommen.

Berlin - Im Streit um den Auftrag zur Ausrüstung der Bundeswehr mit einem neuen Sturmgewehr steht ein Showdown bevor. In den kommenden Tagen wird mit einer Entscheidung darüber gerechnet, ob das in dem Verfahren zunächst siegreiche Unternehmen C. G. Haenel von der Vergabe ausgeschlossen wird. Der unterlegene Konkurrent Heckler & Koch wirft dem Waffenhersteller aus dem thüringischen Suhl vor, mit dem Gewehr MK556 Patentrechte zu verletzen. Sieht dies auch das Beschaffungsamt der Bundeswehr so, könnte der Branchenriese aus Oberndorf am Neckar doch noch den Auftrag über die Lieferung von 120 000 Gewehren erhalten.

 

Wann die Soldaten in diesem Fall allerdings mit einem neuen Gewehr ausgerüstet werden, ist unklar. Es droht ein jahrelanger Rechtsstreit. Die Pleiten-, Pech- und Pannenserie bei der Beschaffung von Ausrüstung für die Truppe wäre damit zum Leidwesen von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) um ein Kapitel reicher. Sie hat den Fall Sturmgewehr von ihrer Vorgängerin im Amt geerbt: Ursula von der Leyen entschied im Jahr 2015, das wegen seiner Leistung unter hoher Belastung in die Kritik geratene Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch auszumustern.

C.G. Haenel sticht den „Hoflieferanten“ aus

Nachdem der Rüstungskonzern aus dem Oberen Neckartal über Jahrzehnte als Hoflieferant der Bundeswehr gegolten hatte, bekam seine Beziehung zum Verteidigungsministerium durch die G36-Entscheidung einen Knacks. Dennoch ist es eine Überraschung, als die kleine Firma C. G. Haenel Mitte September vergangenen Jahres als Sieger aus der Ausschreibung hervorgeht und sich mit seinem MK556 gegen zwei Modelle von Heckler & Koch durchsetzt. Die Thüringer gaben das günstigere Angebot ab, Berichten zufolge sollen die 120 000 Gewehre aus Suhl 150 Millionen Euro kosten.

Doch die Freude bei C. G. Haenel währt nicht lange: Im Oktober stoppt die Vergabestelle das Verfahren. Durch einen Nachprüfungsantrag von Heckler & Koch habe man „erstmalig nachprüfbar von einer möglichen Patentrechtsverletzung“ durch C. G. Haenel erfahren, heißt es zur Begründung. Oppositionspolitiker werfen dem Beschaffungsamt der Bundeswehr daraufhin vor, Warnzeichen ignoriert zu haben. Schließlich hatte Heckler & Koch zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung bereits Klage gegen C. G. Haenel beim Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Thüringer Firma gehörte einmal Heckler und Koch

Laut Heckler & Koch verletzt der Konkurrent sein „Over the Beach“-Patent. Dabei sorgen Bohrlöcher in der Waffe dafür, dass die Gewehre nach einem Eintauchen ins Wasser schnell wieder schussbereit sind. Pikant an den Vorwürfen gegen C. G. Haenel ist: Sein ebenfalls in Suhl ansässiges Mutterunternehmen, die Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH, gehörte von 2003 bis 2007 zu Heckler & Koch. Auch wechselten mehrere Mitarbeiter von dem schwäbischen Waffenkonzern nach Suhl. Darunter Olaf Sauer, der gelernte Ingenieur ist heute Geschäftsführer der Merkel-Gruppe.

C. G. Haenel weist den Vorwurf zurück, bei Heckler & Koch abgekupfert zu haben. Die fragliche Technik komme beim MK556 überhaupt nicht zum Einsatz, die Klage richte sich auch nur gegen dessen zivile, halb automatische Version, argumentiert die Firma nach dem Stopp der Auftragsvergabe. Doch das Verteidigungsministerium ist jetzt alarmiert, es beauftragt Patentrechtsexperten mit einer Prüfung. Deren Gutachten liegt kurz vor Weihnachten vor und untermauert den Verdacht einer Patentrechtsverletzung. C. G. Haenel führt daraufhin Experten an, die zum gegenteiligen Schluss kommen.

„Aufzugeben macht keinen Sinn“

Doch es sieht nicht gut aus für C. G. Haenel. Dem Vernehmen nach schreckt das Verteidigungsministerium davor zurück, einem Gewehr den Zuschlag zu erteilen, das mit patentrechtlichen Zweifeln behaftet ist. Aber auch mit einem Ausschluss der Suhler Firma wäre der Fall nicht erledigt. „Sollten wir wegen einer angeblichen Patentrechtsverletzung von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, würden wir dagegen klagen“, kündigt Finanzchef Swen Lahl im Gespräch mit unserer Zeitung an. „Wir haben den Fall von einem Patentrechtsexperten prüfen lassen und fühlen uns daher absolut im Recht. Unsere Waffe ist wirtschaftlich gut, sie ist technisch gut. Aufzugeben macht daher keinen Sinn.“