Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt in Sachen Fahrverbot. Foto: dpa-Zentralbild

In Stuttgart wartet man dringend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Fahrverbot. Doch das Verfahren zieht sich möglicherweise bis ins nächste Jahr.

Leipzig/Stuttgart - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dämpft Hoffnungen auf eine schnelle endgültige Klärung der Frage, ob Kommunen selbst flächendeckende Fahrverbote verhängen dürfen. Am zuständigen Senat ist nicht nur der Vorsitzende Richter in diesem Jahr in den Ruhestand gegangen, auch der Berichterstatter für den Fall hat gewechselt. „Unabhängig von diesen beiden Wechseln ist von uns aus nie gesagt worden, dass das Gericht den Fahrverbots-Fall in diesem Jahr entscheidet“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage dieser Zeitung.

Verhandlung in Stuttgart findet am 19. Juli statt

Leipzig soll über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorfurteilen. Es sieht wie in Stuttgart das Schild „Verbot für Kraftwagen“ mit einem Zusatzzeichen für Diesel für Straßensperrungen vor. Vom Urteil erwarten sich die Städte eine klare, rechtsichere Handlungsanweisung für Fahrverbote ohne neue Plakette. Besonders davon betroffen ist Stuttgart, wo temporäre und auch bestimmte Strecken beschränkte Fahrverbote für Diesel unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 von 2018 an geplant sind. Auch der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erwägt nun Fahrverbote in der bayerischen Landeshauptstadt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die in Düsseldorf obsiegte, klagt auch in Stuttgart und rund 20 weiteren Städten auf Fahrverbote wegen der zu hohen Stickoxidbelastung. Die Verhandlung in Stuttgart soll nach mehrfacher Vertagung vor dem Verwaltungsgericht am 19. Juli stattfinden.