Hut auf zur Urteilsverkündung – das Verfassungsgericht setzt im Ceta-Prozess seine Wegmarke. Foto: dpa

Befürworter und Gegner des EU-Freihandelsabkommens Ceta zeigen sich zufrieden mit der Karlsruher Entscheidung. Die eine Seite freut sich, dass Deutschland jetzt im EU-Ministerrat zustimmen darf – die andere hebt die strengen Auflagen an die Bundesregierung hervor.

Karlsruhe - . Mit völlig konträren Einschätzungen haben Verfechter und Gegner des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada auf das Ceta-Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Denn das Gericht macht eine Zustimmung Deutschlands im EU-Rat davon abhängig, dass aus der vorläufigen Anwendung von Ceta für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestags keine schweren Nachteile entstehen. Somit wurden die Eilanträge der Gegner lediglich unter Auflagen abgelehnt.

Unionsfraktionsvize Michael Fuchs etwa begrüßte dennoch die Entscheidung: Damit sei „der Weg frei, Ceta beim bevorstehenden EU-Kanada-Gipfel zu unterschreiben“, sagte er. Der Verband der Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sprach von einem „deutlichen Signal an unsere Handelspartner in der Welt“. Der Präsident des Bundesverbandes der Industrie (BDI), Ulrich Grillo, zeigte sich „erleichtert“. Derweil erkannten die Bundes-Grünen, die das Bündnis der Gegner unterstützt hatten, dass das Gericht der Bundesregierung „sehr schwierige Aufgaben“ auf den Weg gegeben habe. Unter hohem Zeitdruck müsse sie jetzt ein einseitiges Sonderkündigungsrecht für Deutschland durchsetzen, bevor Ceta beschlossen werden kann. Dass die Richter dies einforderten, zeige wie groß ihre Zweifel an den Aussagen der Bundesregierung seien.

„Weckruf an die Regierungen Europas“

Auch Linksfraktionschefin Sahra Wagenknecht äußerte Zweifel daran, dass die Bundesregierung die Bedingungen erfüllen kann. Matthias Miersch, ein Wortführer der Ceta-Gegner in der SPD, nannte das Urteil einen „Weckruf an die Regierungen Europas“. Wer von einem „grünen Licht für Ceta“ spreche, habe es nicht verstanden. Es sei vielmehr eine Mahnung, vor der Entscheidung des Ministerrats am Dienstag „rechtsverbindliche Erklärungen aufzunehmen, um den Bedenken zu begegnen“. Das Anti-Ceta-Bündnis, das die bisher größte Bürgerklage der Bundesrepublik auf den Weg gebracht hatte, jubelte über eine „Ohrfeige für die Bundesregierung“. Die klagenden Organisationen Mehr Demokratie, Campact, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Foodwatch freuen sich über „klare Hausaufgaben“ für Berlin.