Der Präsident des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Rechte des Bundestags auf eine Kontrolle der Bundesregierung gestärkt. Grund für die Klage war unter anderem das Bahnhofsprojekt Stuttgart21.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Bundestags auf Kontrolle der Bundesregierung erneut gestärkt. Die Bundesregierung ist grundsätzlich verpflichtet, Anfragen der Parlaments öffentlich zu beantworten, weil das Parlament ansonsten „Rechtsverstöße und vergleichbare Missstände in Regierung und Verwaltung nicht aufdecken kann, wie das Gericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Grenzen des Informationsrechts sieht Karlsruhe erst, wenn Antworten das Staatswohl gefährden würden. (Az. 2 BvE 2/11)

Stuttgart 21 als Auslöser für Klage

Anlass des Verfahrens waren Klagen von Grünen-Abgeordneten und der Grünen-Fraktion im Bundestag. Sie stellten 2010 unter anderem Anfragen an die Bundesregierung zur Aufklärung der Bankenkrise, zur Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie zu Vereinbarungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn im Hinblick auf das Milliardenprojekt Stuttgart 21. Laut Urteil beantwortete die Bundesregierung diese Fragen unvollständig oder überhaupt nicht und verstieß so gegen das Frage- und Informationsrecht der Volksvertreter.

„Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung des parlamentarischen Informationsrechts“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Dienstag in Karlsruhe. „Ohne dessen weitreichende verfassungsrechtliche Absicherung“ wären „eine effektive Oppositionsarbeit im Bundestag und damit eine öffentlich wirksame Kontrolle der Regierung nicht möglich.“