Der CDU-Innenpolitiker Stephan Harbarth gilt in Berlin als Mann der leisen Töne. Foto: dpa

Der 46-jährige Jurist und CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth aus dem Wahlkreis Rhein-Neckar gilt als Kandidat der Kanzlerin als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes – und damit mittelfristig als möglicher Nachfolger von Andreas Voßkuhle als Präsident des Gerichts.

Berlin - „Herr Harbarth wird zu dieser Frage nichts sagen“, heißt es im Büro des CDU-Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Rhein-Neckar.Zum heißesten Produkt aus der Gerüchteküche des Deutschen Bundestages will sich Stephan Harbarth nicht äußern, und wer mag, kann auch das interpretieren. Harbarth wird derzeit als aussichtsreicher Kandidat auf ein hoch begehrtes Amt gehandelt: Der Vorsitzende Richter des Ersten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, geht demnächst in den Ruhestand. Die Nachfolge ist an sich schon überaus attraktiv, wird aber dadurch noch interessanter, dass den Gepflogenheiten des höchsten Gerichtes entsprechend Kirchhofs Nachfolger im Jahre 2020 wiederum Andreas Voßkuhle als Präsident des Verfassungsgerichtes ablösen könnte.

Harbarth ist neben seiner Tätigkeit als Abgeordneter höchst erfolgreich als Anwalt für die renommierte Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz tätig. Jüngst wurde Harbarth von der juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg zum Honorarprofessor berufen. Der 46-jährige Vater dreier Kinder hat sich im Bundestag als Innenpolitiker profiliert und ist Vize-Fraktionschef der Union. Sein moderates Auftreten, das konsequent auf scharfmacherische Tonlagen verzichtet, wird parteiübergreifend geschätzt. Keine schlechte Voraussetzung, um im Bundestag die notwendige Zweidrittelmehrheit zu bekommen – er braucht also auch Zustimmung aus Oppositionskreisen.

Fachlich ist Harbarth unumstritten

Fachliche Einsprüche gegen Harbarth wird es kaum geben. Interessanter wird ein anderer Punkt: Es gibt durchaus unterschiedliche Ansichten darüber, ob es angemessen ist, aus einem politischen Mandat direkt zu dem Gericht zu wechseln, welches das letzte juristische Wort auch über das Handeln der Regierung zu sprechen hat.

Wie zu hören ist, habe sich die Kanzlerin auf Harbarth festgelegt. Zuvor waren andere Namen gehandelt worden. So tauchte zuletzt der Name des CDU-Bundestagsabgeordneten Günter Krings immer wieder auf. Gegen den wurden aber sogleich viele Bedenken laut, die nicht aus den Reihen der Opposition kamen.

Aus Sicht der Südwest-CDU ist die Personalie auch deshalb von Bedeutung, weil Harbarths Berufung womöglich eine Kette von Folge-Entscheidungen auslösen könnte. So müsste der Vize-Fraktionsvorsitz nachbesetzt werden, auf den die baden-württembergische Landesgruppe Anspruch erheben könnte.