Jörg Kachelmann hat ausgekeilt – und muss sich daher selbst etwas gefallen lassen. Foto: dpa

Der ehemalige Wettermoderator muss eine Beleidigung ertragen. So hat es ein Gericht im Rechtsstreit mit seiner Exfreundin entschieden. Ausgestanden ist die Sache noch nicht.

Karlsruhe - Vor fünf Jahren ist der ehemalige Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen worden. Das Ende der juristischen Schlammschlacht ist damit freilich noch lange nicht erreicht. Vor dem OLG Frankfurt streitet Kachelmann mit seiner ehemaligen Freundin um Schadensersatz und Schmerzensgeld, das OLG Köln hatte in dieser Woche über eine mögliche Entschädigung von der Bild-Zeitung verhandelt. Es geht um 400 000 Euro. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist es nur um die Ehre gegangen. Dabei hat der ehemalige Fernsehstar nun eine ziemlich kalte Dusche hinnehmen müssen.

Recht auf Gegenschlag im Interview

Kachelmanns ehemalige Weggefährtin Claudia D. durfte ihre Vergewaltigungsvorwürfe auch nach dessen Freispruch öffentlich bekräftigen. Ihre Aussagen aus dem Sommer 2011 seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Anlass ist ein Interview der Frau in der „Bunten“. Claudia D. sagte unter anderem: „Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.“ Kachelmann hatte dies zuvor in einem anderen Interview behauptet. Zudem wurde die Frau mit dem Satz zitiert: „Ja, das kann er. Andere beschimpfen und bloßstellen“.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln hatten der Ex-Freundin diese Äußerungen untersagt, das Verfassungsgericht sah dies anders. Der Ex-Freundin stehe nicht nur ein „Recht auf Gegenschlag“ zu, nachdem sich Kachelmann öffentlich diffamierend geäußert hatte. In ihrer Gegenrede sei die Frau zudem „nicht an eine sachliche, am Interview des Klägers orientierte Erwiderung beschränkt“, weil sich auch Kachelmann und seine Anwälte „nicht sachlich, sondern gleichfalls in emotionalisierender Weise“ geäußert hatten. Kachelmann, der auf diese Weise an die Öffentlichkeit trat, müsse entsprechende Reaktionen hinnehmen. Nun muss das Oberlandesgericht Köln erneut entscheiden.