Demonstranten fordern in Brandenburg mehr Gleichberechtigung. Foto: dpa/Soeren Stache

Das Bundesverfassungsgericht hat eine verpflichtende Parität bei der Aufstellung der Kandidatenlisten abgelehnt. Das war vorhersehbar, doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, kommentiert Christian Gottschalk.

Karlsruhe - Wahrscheinlich haben nicht einmal die Antragsteller selbst geglaubt, damit durchzukommen. Das Bundesverfassungsgericht sollte die letzte Bundestagswahl für ungültig erklären, weil zu wenig Frauen nominiert und gewählt worden seien. Dieses Ansinnen haben die Richter natürlich verworfen, in Bausch und Bogen – und einstimmig. Oftmals noch interessanter als die Entscheidung ist in Karlsruhe die Begründung derselben. Die lässt auch weiter gewisse Gedankenspiele zu.