Karlsruhe hat keine Einwände gegen den Solidaritätszuschlag. Die Begründung lässt Gedankenspiele zu – auch über neue Sonderabgaben , kommentiert Christian Gottschalk.
Die Verhandler der kleinen Großen Koalition in Berlin werden am Mittwoch erst einmal tief durchgeatmet haben, als die Eilmeldung aus Karlsruhe kam. Der Solidaritätszuschlag steht mit dem Grundgesetz in Einklang, sagt das Bundesverfassungsgericht. Hätten die Richter anders entschieden, hätten im Extremfall bis zu 60 Milliarden Euro zurückgezahlt werden müssen. Die Koalition wäre womöglich schon am fehlenden Geld zerbröselt, bevor sie zustande gekommen ist. Solch ein Kassenloch haben die Richter Union und SPD nicht beschert – im Gegenteil.