Am 23. Februar wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Foto: stockwerk-fotodesign / shutterstock.com

In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie bei der Bundestagswahl 2025 Ihre Stimme abgeben können.

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Wer wahlberechtigt ist, kann an der Wahl teilnehmen. So funktioniert die Wahl.

 

Wer ist wahlberechtigt?

In Deutschland darf wählen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt oder sich dort gewöhnlich aufhält. Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt, sofern sie nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sind und davon betroffen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, denen ein Gericht das Wahlrecht entzogen hat.

Wie wähle ich bei der Bundestagswahl?

Hierzu hat man zwei Möglichkeiten:

  1. Briefwahl: Die Briefwahl kann online oder per Post bei der Gemeinde beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden nach Hause geschickt, dort ausgefüllt und per Umschlag kostenlos mit der Post zurückgeschickt. Alternativ kann der Umschlag auch persönlich beim Wahlamt vorbeigebracht werden. Welche Fristen bei der Briefwahl zu beachten sind, lesen Sie hier.
  2. Wahl im Wahllokal: Am Tag der Wahl kann persönlich im Wahllokal bis 18:00 Uhr abgestimmt werden. Die dafür notwendigen Informationen finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die sie mit der Post erhalten haben. Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, lesen Sie auch diesen Artikel.

Wie füllt man den Stimmzettel aus?

Die Abstimmung wird per Stimmzettel ausgeführt. Der Stimmzettel enthält links die Liste der Bewerber des jeweiligen Wahlkreises in schwarz gedruckt und rechts die Landesliste mit den zur Wahl zugelassenen Parteien sowie die Namen der ersten fünf Bewerber in blauer Farbe. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme ist für das linke Feld, also den Bewerber. Die Zweistimme ist für das recht Feld, also die Landesliste. Während mit der Erststimme über die Kandidaten abgestimmt wird, die in den Bundestag einziehen, entscheidet die Zweistimme darüber, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Bundestag erhält. Wichtig zu wissen: Gibt man nur eine Stimme ab, wird auch nur diese gezählt. Die nicht abgegeben Stimme wird als ungültig gewertet.