Bundeswahlleiterin Ruth Brand. Foto: IMAGO//Thomas Trutschel

Bis zu 42 Listen könnten am 23. Februar bei der Bundestagswahl auf dem Stimmzettel stehen. Nur eine Partei ist von der Fünf-Prozent-Hürde befreit und hofft auf Zuwachs. Wer sonst noch antreten will und jetzt schnell Unterschriften sammeln muss.

Der Bundeswahlausschuss hat nach zweitägiger Sitzung in Berlin am 13. und 14. Januar 2025 insgesamt 41 Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar zugelassen. Im Vergleich zur letzten Bundestagswahl 2021 ist das ein Rückgang – damals waren 53 Parteien zugelassen. Außerdem mussten etliche Bewerber unter den Kleinparteien von vornherein disqualifiziert werden.

 

Parteien im Bundestag

Folgende Parteien sind aktuell im Bundestag vertreten (nach Zweitstimmenergebnis 2021):

  • SPD
  • CDU
  • GRÜNE
  • FDP
  • AfD
  • CSU
  • Die Linke

In Landtagen vertretene Parteien

Diese Parteien sind in mindestens einem Landtag mit 5 oder mehr Abgeordneten vertreten und dadurch automatisch zur Bundestagswahl zugelassen:

  • BÜNDNIS DEUTSCHLAND
  • BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)
  • FREIE WÄHLER

Zur Bundestagswahl zugelassene Kleinparteien

Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen:

  • Bayernpartei (BP)
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
  • Gartenpartei
  • Partei der Humanisten (PdH)
  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  • Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
  • Menschliche Welt
  • Bündnis C - Christen für Deutschland
  • UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
  • Die PARTEI
  • FREIE SACHSEN
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  • Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung
  • Cannabis Social Club (CSC)
  • MERA25
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • Südschleswigscher Wählerverband (SSW)
  • Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen (LD)
  • Die LIEBE Europäische Partei
  • Volt Deutschland
  • WerteUnion
  • Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA)
  • Sozialistische Gleichheitspartei (SGP)
  • Partei für Verjüngungsforschung
  • Partei des Fortschritts (PdF)
  • DIE SONSTIGEN
  • Dr. Ansay Partei
  • DIE NEUE MITTE – Zurück zur Vernunft.
  • V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
  • Piratenpartei Deutschland

Diese Parteien müssen ausreichend Unterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln, was möglicherweise nicht allen gelingen wird. Der Stimmzettel könnte sich also je nach Bundesland und Wahlkreis noch ausdünnen.

SSW von 5-Prozent-Klausel befreit

Den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) hat der Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 anerkannt. Der SSW muss daher keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Außerdem wird die Fünf-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. Bei einem sehr guten Abschneiden könnte der bisherige fraktionslose SSW-Abgeordnete Stefan Seidler im Bundestag womöglich Gesellschaft bekommen. Der SSW tritt allerdings ausschließlich in Schleswig-Holstein an.

Briefwahl erst nach dem 20. Januar

Eine wichtige Änderung zum vorherigen Wahlrecht: Seit der Wahlrechtsreform 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn die entsprechende Partei in dem betreffenden Bundesland auch eine zugelassene Landesliste vorweisen kann.

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 20. Januar 2025 um 18 Uhr. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und die Briefwahlunterlagen verschickt werden.