Wegen der vorgezogenen Neuwahl bleibt den Kommunen nicht viel Zeit, die Unterlagen zu verschicken. Wer kurzfristig nicht am Sonntag wählen kann, hat aber noch weitere Möglichkeiten.
Langsam wird Lisa aus Weissach ungeduldig. Noch eine Woche bis zur Bundestagswahl, aber die beantragten Briefwahlunterlagen sind noch nicht da. Lisa, die ihren ganzen Namen nicht nennen möchte, hat schon vor Monaten mit ihrem Partner ein langes Wochenende in den Alpen gebucht, noch bevor die Ampel in Berlin gescheitert war.
Doch Lisa will auf jeden Fall wählen und über den neuen Bundestag mitbestimmen. Zwei Tage vor der Abfahrt in den Skiurlaub kommt am Montag die Erlösung: Die Briefwahlunterlagen sind da. Schnell füllen Lisa und ihr Freund sie aus und bringen sie persönlich ins Rathaus von Weissach. „Sicher ist sicher“, sagt sie.
Mit ihrem Erlebnis ist Lisa sicher nicht allein. Die vorgezogene Neuwahl bringt verkürzte Fristen mit sich. Viele Kommunen, so auch Weissach, konnten erst in der ersten Februarwoche die Wahlbenachrichtigungen verschicken, die man im Wahllokal vorzeigen muss, aber die man auch für den Briefwahlantrag benötigt. „Die Stadt Leonberg bekam die Stimmzettel am 6. Februar. Seit dem 7. Februar wurden die Anträge bearbeitet und die Unterlagen versandt“, berichtet Leila Fendrich, Pressesprecherin der Stadt. In Leonberg hatten bis zum Montag 9715 Menschen Briefwahl beantragt. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2021, also während der Coronapandemie, waren es 12 244 Anträge insgesamt gewesen.
Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig da?
Wären ihre Wahlunterlagen nicht rechtzeitig gekommen, hätte Lisa aber einen Plan B parat gehabt: „Dann wäre ich am Dienstag direkt ins Weissacher Rathaus gegangen, um zu wählen.“ Das ist laut Wahlgesetz in jeder Kommune möglich. Rechtlich gesehen beantragt man dabei seine Briefwahlunterlagen persönlich, etwa im Bürgerbüro seiner Kommune zu den regulären Öffnungszeiten. Größere Städte wie Leonberg haben sogar extra ein eigenes Wahlbüro im Rathaus eingerichtet.
Danach hat man zwei Möglichkeiten: Den Stimmzettel vor Ort ausfüllen und in die Wahlurne werfen. Oder mit nach Hause nehmen, dort ausfüllen und dann in die Post geben. Landeswahlleiterin Cornelia Nesch empfiehlt, direkt vor Ort zu wählen. „Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden“ sagt sie. Wer den Umschlag mit dem Stimmzettel ins Rathaus bringt, muss dies spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr erledigt haben. Denn danach wird ausgezählt.
Sind Briefwahlunterlagen nicht angekommen, kann bis Samstag, 22. Februar, um 12 Uhr ein Ersatz beantragt werden. In Leonberg etwa ist dafür am Samstag das Wahlamt von 10 bis 12 Uhr im Rathaus geöffnet.
Briefwahlunterlagen verloren oder zerstört?
Der Hund, der die Hausaufgaben gefressen hat, ist zwar ein sehr alter Witz. Aber tatsächlich kann es vorkommen, dass der für die Briefwahl beantragte Wahlschein verloren geht oder bis zur Unkenntlichkeit beschädigt wird. Auch dann gilt, ein Ersatz kann bis Samstag, 12 Uhr, ausgestellt werden.
Krank am Wahlsonntag?
Die Frist, in der der Wahlschein persönlich bei der Kommune beantragt werden kann, endet an diesem Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr. In Leonberg haben das Wahlamt sowie die Ortschaftsverwaltungen extra dafür bis 15 Uhr geöffnet.
Doch was kann man tun, wenn man erst nach Ende dieser Frist krank wird oder sich verletzt? „Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden“, erläutert Leila Fendrich von der Stadt Leonberg. Das sei aber nur möglich, wenn keine Briefwahl beantragt worden sei.