Es kann dauern, bis Bundespräsident Steinmeier den neuen Kanzler vorschlägt. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Sicher ist im Moment nur, dass der Bundespräsident einen Kanzler zur Wahl vorschlagen wird. Wer das sein wird, ist völlig offen. Und über einen Termin kann man nur spekulieren.

STUTTGART - Vor die Koalitionsverhandlungen hat das kleine Handbuch der Politik die Sondierungsgespräche platziert. Nun gibt es etwas Neues: Vorsondierungen. Regeln und Zeitvorgaben gibt es dafür keine – für wichtige andere Bereiche allerdings schon.

Der Bundestag

Spätestens 30 Tage nach der Wahl muss der neue Bundestag zusammentreten. Das ist so wichtig, dass es sogar im Grundgesetz steht, nämlich in Artikel 39 Absatz 2. Bei dieser Sitzung wählen die neuen Abgeordneten ein Präsidium und geben sich eine Geschäftsordnung. Dass sie zu diesem Zeitpunkt auch einen Kanzler wählen, ist unwahrscheinlich.

Der Bundespräsident

Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kanzler zur Wahl vor. Auch das regelt das Grundgesetz, und zwar in Artikel 63. Wann sich der Bundespräsident allerdings entscheiden muss, regelt das Grundgesetz nicht. Es gibt auch keine Verpflichtung dazu, den Kandidaten der Partei vorzuschlagen, die am meisten Stimmen bekommen hat. Der Präsident wird denjenigen nehmen, der eine Mehrheit erwarten kann.

Der Weg zum Vorschlag

Deutschland wird traditionell von Koalitionen regiert. Es ist üblich, dass sich die Bündnispartner auf einen Koalitionsvertrag einigen. Wie dieser Vertrag zustande kommt, ist gesetzlich jedoch nicht geregelt. Es gibt keine Frist und kein zwingendes Vorgehen. Wer mit wem wann sprechen möchte, müssen die Parteien selbst untereinander aushandeln. Bisher war es Usus, dass die stärkste Partei zu Koalitionsverhandlungen einlädt. Zwingend ist das aber nicht. Ein Vorbild im Bund gibt es nicht. Zum ersten Mal hat nicht eine Partei die Wahl zwischen mehreren Partnern, sondern es sind auch unterschiedliche Bundeskanzler möglich.

Führungslos?

Völlig führungslos in Zeiten der Koalitionsverhandlungen sind die Deutschen nicht. In der Bundesrepublik regelt Artikel 69 des Grundgesetzes, dass Kanzler und Minister auf Ersuchen des Bundespräsidenten weitermachen, bis ein Nachfolger übernimmt. Damit bleibt auch Kanzlerin Angela Merkel geschäftsführend im Amt – und hat möglicherweise noch einmal die Chance, eine Neujahrsansprache zu halten.