Straftätern können Gericht das Wahlrecht entziehen, allerdings nur bei bestimmten Straftaten. Foto: /Julian Rettig

Hat der Bundestag jeden Tag auf, wie lang darf man Kanzler sein und was ist ein Hammelsprung? Fragen über Fragen. Wir haben die Antworten. Diesmal zum Thema: Wer darf den Bundestag nicht wählen?

Berlin -

Laut Grundgesetz gilt in Deutschland ein allgemeines Wahlrecht. Das bedeutet, dass alle Staatsbürger, unabhängig von Geschlecht, Bildung, Beruf oder politischer Überzeugung den Bundestag wählen dürfen.

Straftäter können ausgeschlossen werden

Doch es gibt auch Personengruppen, die von einer Wahl ausgeschlossen sind. Wer in Deutschland den Bundestag wählen will, muss deutscher Staatsbürger und mindestens 18 Jahre alt sein. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus kann ein Gericht einem Straftäter – je nach Schwere der Straftat – das Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entziehen. Allerdings wird das Wahlrecht nur bei bestimmten politischen Straftaten entzogen. Dazu zählen unter anderem die Vorbereitung eines Angriffskriegs, Hochverrat gegen Bund oder Land, verfassungsfeindliche Sabotage oder Wahlbehinderung. Auch Straftätern, die in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurden, kann das Wahlrecht entzogen werden.

Gerichtsurteil für behinderte Menschen

Bis vor drei Jahren durften in Deutschland auch geistig behinderte Menschen oder Demenzkranke nicht wählen. 2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht den bis dahin auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern geltende Ausschluss jedoch für verfassungswidrig. In der gleichen Entscheidung hob das Gericht den Ausschluss von Straftätern auf, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht waren.