Wer den Wahlbrief mit der Post schicken möchte, sollte diesen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden Foto: imago/Westend61

Bei der Bundestagswahl könnte es mehr Briefwähler geben als je zuvor. Doch ab wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Stuttgart - Noch sechs Wochen bis zur Bundestagswahl, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Wegen der Coronapandemie und der Sorge vor Infektionen wird die Zahl der Briefwähler auch bei der Bundestagswahl 2021 im Vergleich zur letzten Wahl 2017 stark ansteigen. Ganz ähnlich wie bereits bei der diesjährigen Landtagswahl in Baden-Württemberg: Da betrug der Anteil der Briefwahlstimmen insgesamt 51,3 Prozent. Gegenüber der Landtagswahl 2016 hatte sich 2021 der Anteil der Briefwahl damit mehr als verdoppelt. Zudem wurden erstmals mehr als die Hälfte der Stimmen per Brief abgegeben.

Um eine Briefwahl für die Bundestagswahl zu beantragen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Wahlbenachrichtigung ihrer Gemeinde. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgeschickt oder auf dem Amt abgegeben werden kann.

Im August werden die Stimmzettel gedruckt

Wer nicht warten möchte bis die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt, kann auch ohne einen Wahlschein beantragen: Dieser kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes – entweder persönlich oder schriftlich – angefragt werden. Spätestens kann ein Wahlschein bis Freitag, 18 Uhr vor dem Wahltag beantragt werden.

Ausgestellt werden die Wahlscheine seit Anfang August. Ausgezählt werden die Briefwahl-Stimmen aber erst nach Schließung der Wahllokale am 26. September.