Knapp sechs Wochen vor der Bundestagswahl kann die Briefwahl beginnen Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Briefwahl für die Wahl des 20. Bundestages startet. Was muss bei der Stimmabgabe per Brief beachtet werden? Ein Überblick über alles, was Sie darüber wissen müssen.

Stuttgart - Sie sind am Wahltag im Urlaub oder können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Stimme nicht persönlich abgeben? Das ist kein Grund für eine Enthaltung. Denn wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann Briefwahl beantragen.

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Während man früher einen besonderen Grund vorweisen musste, um per Briefwahl bei der Bundestagswahl abstimmen zu können, ist das heutzutage nicht mehr nötig. Die Unterlagen für die Briefwahl können, ohne Angabe eines Grundes, über den Vordruck, der der Wahlbenachrichtigung beiliegt, beantragt werden.

Ein Antrag auf Briefwahl kann zudem bei der zuständigen Gemeinde in schriftlicher oder mündlicher Form gestellt werden. Die Wahlunterlagen werden dann an die Wunschadresse geschickt.

Informationen darüber, wie sicher die Briefwahl ist und was man beim Ausfüllen und Abschicken beachten muss, finden sich im folgenden Video:

Übrigens: Auch aus dem Ausland kann an der Briefwahl teilgenommen werden, sofern der Brief ausreichend frankiert wird.