Die Lufthansa und auch die Bahn erheben Extragebühren, wenn der Kunde mit Kreditkarte bezahlt. Foto: Scanrail/Adobe Stock

Der Parlament setzt die Richtlinie der EU um, mit der vom 1. Januar 2018 an Aufschläge für Kreditkarten untersagt werden. Bei Fluggesellschaften und Reiseportalen werden teilweise bis zu 25 Euro für das Bezahlen mit Karten fällig.

Berlin - Gute Nachrichten für Verbraucher: Der Gesetzgeber geht gegen die oft hohen Extragebühren für die Zahlung mit Bank- und Kreditkarten vor. Vom 1. Januar 2018 an dürfen Händler keine Zusatzgebühren mehr für das Bezahlen mit Kreditkarten erheben. Das verlangt das Gesetz, mit dem der Deutsche Bundestag die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU umsetzt. Das Parlament verabschiedete das Regelwerk am Donnerstag. Danach dürfen für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel wie Kreditkarten und EC-Karten keine Preisaufschläge mehr erhoben werden. „Das ist ein Schritt zu mehr Verbraucherschutz“, sagte der CDU-Finanzpolitiker Matthias Hauer dieser Zeitung.

Im Alltag kommt es häufig vor, dass Unternehmen gerade bei Onlinekäufen Extragebühren erheben, wenn ein Kunde mit der Kreditkarte zahlt. Das gilt etwa bei der Lufthansa, aber auch bei der Deutschen Bahn AG. Bei Fluggesellschaften werden mitunter bei einer teuren Buchung bis zu 25 Euro für das Bezahlen mit Karte fällig. Manche Händler verlangen sogar eine Gebühr für Lastschriften. Das wird vom nächsten Jahr an untersagt. Die Regelung gilt nicht nur für Onlinekäufe, sondern für die meisten bargeldlosen Zahlverfahren.

Keine Extragebühren mehr

Im Gesetz heißt es, für die gängigen bargeldlosen Zahlungsmittel dürften selbst kostendeckende Aufschläge nicht mehr vereinbart werden. Da den Unternehmen wiederum Gebühren von den Kreditkartenfirmen in Rechnung gestellt werden, argumentieren sie oft, sie gäben diese Belastungen lediglich an die Kunden weiter. Dies ist künftig in Form von Extragebühren nicht mehr möglich.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für Überweisungen und Lastschriften in Euro keine Aufschläge mehr erhoben werden dürfen. Auch bei den gängigen Kreditkartenanbietern Visa und Mastercard müssen Extragebühren entfallen. Dass die Regelung nicht alle Kreditkarten umfasst, hängt mit Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung der Kreditkartenfirmen zusammen. Ausgenommen von der Regelung sind die Kartenanbieter American Express und Diners Club, die in Deutschland nicht so stark vertreten sind. Auch Zahlungen mit dem Internet-Zahlsystem Paypal werden vom Gesetz nicht erfasst. Der CDU-Politiker Hauer rechnet aber damit, dass sich diese Anbieter bewegen werden. „Niemand hindert American Express, Diners Club oder Paypal daran, ihre Preis- und Vertragsstrukturen anzupassen“, sagte Hauer. Der Parlamentarier verspricht sich von der neuen Regelung mehr Transparenz. Gerade bei Online-Bestellungen würden Extragebühren oft erst ganz am Ende des Bestellvorgangs ausgewiesen, was den Vergleich erschwert. Dieser Praxis werde ein Riegel vorgeschoben.

Mehr Sicherheit bei Zahlungsdiensten

Verbessert wird mit dem Gesetz auch die Sicherheit von Zahlungsdiensten. Wird zum Beispiel eine Kreditkarte oder eine EC-Karte gestohlen und danach unberechtigt eingesetzt, wird der Höchstbetrag für die Haftung des Kunden gesenkt. Das Gesetz sieht vor, dass die Haftung des Kunden künftig höchstens bei 50 Euro liegt. Heute liegt der Höchstbetrag für die Haftung bei 150 Euro. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie wird europaweit vorgeschrieben, dass Verbraucher ihre Lastschriften ohne Angaben von Gründen zurückbuchen lassen können. Bei den meisten deutschen Banken ist das heute schon möglich.

Eine Änderung bringt das Gesetz auch für Bauherren mit sich. Die Regeln für Wohnimmobilienkredite werden nochmals vereinfacht. Der Bundestag hatte bereits vor einigen Monaten Korrekturen am Umsetzungsgesetz der EU-Wohnimmobilienrichtlinie beschlossen. Mit den Nachbesserungen sollte verhindert werden, dass die Kreditinstitute die EU-Vorschriften zu eng auslegen und die Bewilligung von Baukrediten erschwert wird. Auch der Bundesrat hatte sich für eine Änderung ausgesprochen: Die nahm der Bundestag auch vor. Damals wurde das Justiz- und Verbraucherschutzministerium beauftragt, letzte Fragen mit Brüssel zu klären.

Kreditvergabe vereinfacht

Die Ergebnisse werden nun in die Gesetzgebung eingearbeitet. Bei Anschlussfinanzierung erfolgt mit dem Gesetz eine weitere Klarstellung. Schließt ein Kunde eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung bei der gleichen Bank ab, muss das Institut die Kreditwürdigkeit des Kunden nicht erneut prüfen. Das soll zur vereinfachten Kreditvergabe führen.