Die meisten Scheinväter kassieren heimlich Geld dafür, dass sie einer Frau und ihrem Kind zur deutschen Staatsbürgerschaft oder einem langfristigen Aufenthaltstitel verhelfen. Foto: dpa/Uli Deck

Wenn sich ein Deutscher als Vater eines ausländischen Kindes ausgibt, verhindert das die Abschiebung der Mutter. Dass bei Scheinvaterschaften oft Geld fließt, ist bekannt. Nun will die Ampelkoalition den Betrügereien endgültig einen Riegel vorschieben.

Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch (12. Juni) unter anderem mit einem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Missbrauch durch die Anerkennung von Scheinvaterschaften. Die Bundesministerien für Justiz und Inneres legen dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor.

Was sind Scheinvaterschaften?

Bei dem Vorhaben geht es darum, dass deutsche Männer – teilweise gegen Geld – Vaterschaften anerkennen, mit denen sie nichts zu tun haben. Dadurch kann das Kind, das dann formal einen deutschen Vater hat, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Auch die Mutter und gegebenenfalls Geschwister können dadurch ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen.

Als Scheinväter bieten sich in der Regel Männer ohne Job an. Einige wenige handeln wohl aus Freundschaft oder politischer Überzeugung. Die meisten dieser vermeintlichen Väter kassieren jedoch heimlich Geld dafür, dass sie einer Frau und ihrem Kind zur deutschen Staatsbürgerschaft oder einem langfristigen Aufenthaltstitel verhelfen.

„Die Scheinvaterschaften sind ein Einfallstor für ansonsten illegale Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme“, betont Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Und dieses Einfallstor schließen wir jetzt.“

Betrugsversuche beim Aufenthaltsrecht

Der von Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erarbeitete Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ausländerbehörde vor Beurkundung der Vaterschaft künftig immer dann prüfen soll, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt, wenn zwischen Vater und Mutter ein „Aufenthaltsrechtsgefälle“ besteht.

Das ist etwa der Fall, wenn der Vater Deutscher ist und die Mutter nur ein Touristenvisum oder eine Duldung hat. Stellt sich heraus, dass der Mann weder biologischer Vater ist noch eine dauerhafte soziale Beziehung zu dem Kind hat, wird die Eintragung der Anerkennung verweigert.

Liegt ein Nachweis vor, dass der Mann der leibliche Vater ist oder wohnen Mutter und Vater schon länger als Paar zusammen, wird von einer Prüfung abgesehen. Umgekehrt soll ein Missbrauch grundsätzlich immer dann vermutet werden, wenn sich das vermeintliche Paar sprachlich nicht verständigen kann, wenn es Hinweise gibt, dass der „Vater“ Geld erhalten hat oder wenn ein Mann schon andere Kinder ausländischer Mütter anerkannt hat.

Justizminister drängen auf Gesetzesänderung

Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt – wegen der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und Jugendämter aufgefordert sind, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Denn Missbrauchsfälle werden, wenn überhaupt, meist erst spät erkannt. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.

Die Justizminister der Länder dringen schon länger auf eine Gesetzesänderung. Denn die Männer, die oft für einige Tausend Euro ein Kind anerkennen, leben meist von staatlichen Leistungen. Geht es um den Kindesunterhalt, ist bei ihnen nichts zu holen, der Staat muss dann einspringen. Dieser Missbrauch „kostet unseren Staat erhebliche Summen“, erklärt Buschmann. Er verwies auf Fälle, in denen ein Mann mehrere Kinder verschiedener ausländischer Mütter anerkannt hatte.

Scheinvaterschaft soll strafbar werden

Der Entwurf sieht nicht nur eine Verweigerung der Anerkennung vor, sondern erstmals auch eine Strafbarkeit. Wer falsche Angaben macht, um eine Zustimmung zur Anerkennung einer Vaterschaft zu erwirken, die Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus von Mutter und Kind haben, muss demnach in Zukunft mit einer Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden von den Ausländerbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1769 Verdachtsfälle bearbeitet und 290 falsche Anerkennungen festgestellt. Das tatsächliche Ausmaß sei vermutlich deutlich größer, heißt es.