Die AfD als Ganzes wird nicht durch den Verfassungsschutz beobachtet. Foto: dpa

Die Bundesregierung sieht derzeit keine Voraussetzungen gegeben, die eine Beobachtung der AfD als Ganzes durch den Verfassungsschutz rechtfertigen.

Berlin - Die Bundesregierung sieht weiter keinen Anlass für eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Derzeit lägen die Voraussetzungen einer Beobachtung der Partei als Ganzes nicht vor, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Regierungssprecher Steffen Seibert ergänzte, die Voraussetzungen seien gesetzlich festgeschrieben. Die Sicherheitsbehörden müssten entscheiden, „wann was getan werden muss“.

Beide Sprecher verwiesen auf Paragraf 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Danach greift eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden bei „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben“.

Einzelne AfD-Mitglieder im Visier des Verfassungsschutzes

Keine Angaben machte der Innenministeriumssprecher zur Beobachtung einzelner AfD-Politiker. Eine epd-Umfrage unter den Innenministerien der Länder hatte Anfang des Jahres ergeben, dass zwar nicht die AfD als Ganzes, einzelne Mitglieder aber im Visier der Verfassungsschützer sind. Unter anderem ist dies in Bayern der Fall, wo nach Auskunft der Behörden Verbindungen in die rechtsextremistische oder islamfeindliche Szene bekannt sind.

Nach der AfD-Demonstration am Samstag in Chemnitz sind Rufe nach einer Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz wieder lauter geworden. Die Parteispitze wies die Forderung am Montag zurück. Die AfD sei eine demokratische Partei, heißt es in einer Erklärung, die unter anderem von den Bundesvorsitzenden Alexander Gauland und Jörg Meuthen unterzeichnet wurde.