Nach langem Streit ist sich die Regierung einig, wie sie beim Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes mit dem Konzern aus China umgehen will. Es ist richtig, auch die sicherheitspolitische Vertrauenswürdigkeit zu prüfen, meint unser Berliner Korrespondent Christopher Ziedler.
Berlin - Das Gesetz kommt spät, aber es kommt. Zwei Jahre war sich die Bundesregierung über der Frage uneins, ob man beim Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes dem Anbieter Huawei vertrauen kann. Auswärtiges Amt und Auslandsgeheimdienst meinten Nein und wollten anderen EU-Staaten folgen, die den mutmaßlich unter der Fuchtel von Chinas Staatsführung stehenden Konzern vom Bieterwettbewerb ausgeschlossen haben. Kanzleramt und Wirtschaftsministerium argumentierten, das stehe dem auf Freihandel angewiesenen Exportkrösus Deutschland schlecht zu Gesicht. Nun haben sich die Streithähne geeinigt und eine „Lex Huawei“ verabschiedet, die natürlich nicht so heißen darf. Offiziell geht es um alle kritische Infrastrukturen.
Der Kompromiss ist vertretbar. Einen grundsätzlichen Ausschluss gibt es nicht. Eine wachsweiche Garantieerklärung des Herstellers genügt aber auch nicht. Zur sicherheitstechnischen Prüfung einzelner Lieferkomponenten gesellt sich nun die Möglichkeit, den Einbau wegen fehlender sicherheitspolitischer Vertrauenswürdigkeit des Anbieters zu untersagen. Zuletzt ging es noch darum, wer dies in der Regierung feststellen darf – vereinbart wurde die Einbeziehung aller wichtigen Ministerien. Der Praxistest folgt schon bald.