Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen sind vom Bundesrat am Freitag einstimig gebilligt worden. Foto: dpa

Der Bundesrat hat am Freitag die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen einstimmig gebilligt. Für das Mehr an Geld müssen sich die Länder jedoch mehr Eingriffe in ihre Zuständigkeiten gefallen lassen.

Berlin - Die Länder bekommen von 2020 an deutlich mehr Geld vom Bund, müssen sich aber dafür mehr Eingriffe in ihre Zuständigkeiten gefallen lassen. Nach der wiederholt als historisch bezeichneten Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern fließen an die Länder künftig jährlich 9,75 Milliarden Euro - mit steigender Tendenz. Der Bund bekommt im Gegenzug mehr Mitsprache etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Schul-Investitionen.

Der Bundesrat verabschiedete am Freitag das neue Finanzpaket einstimmig. Bereits am Donnerstag hatte der Bundestag das Paket gebilligt. Die Reform machte auch Grundgesetzänderungen nötig, die in beiden Häusern eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich machten. Die neuen Regelungen sollen mindestens zehn Jahre gelten.

Weil auch der Solidarpakt 2019 ausläuft, werden 30 Jahre nach der Deutschen Einheit dann auch die ostdeutschen Bundesländer bei der neuen Verteilung der Mittel zwischen „armen“ und „reichen“ Ländern genauso behandelt wie die westdeutschen. Die Sonderbehandlung der ostdeutschen Länder fällt damit weg. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) machte in der Aussprache im Bundesrat deutlich, dass die ostdeutschen Länder bei der Reform insgesamt ganz gut weggekommen seien.

Größtes Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition

Ein Ausgleich erfolgt im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. Der Länderanteil daran soll grundsätzlich nach der Einwohnerzahl verteilt werden, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft. Annegret Kramp-Karrenbauer, die CDU-Ministerpräsidentin eines der ärmeren Bundesländer, sprach von einem guten Tag für das Saarland.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warb im Bundesrat vor der Abstimmung nochmals für die Reform. Der Föderalismus in der Bundesrepublik habe sich bewährt, sagte er. Aber auf allen Ebenen müsse immer wieder darüber nachgedacht werden, wie die im Grundgesetz festgeschriebenen gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz Deutschland hergestellt werden können.

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen war das größte Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition in der im Herbst endenden Legislaturperiode. Bis zuletzt umstritten waren die Pläne für die künftige Autobahngesellschaft des Bundes. Der Bund will damit für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Schäuble sagte, es sei ausgeschlossen, dass die Gesellschaft privatisiert wird. Er widersprach damit Befürchtungen insbesondere aus den Reihen der Linken.

Ist die Reform ein „Geben und Nehmen“?

Ein Antrag der Landesregierungen mit Linken-Beteiligung - Berlin, Brandenburg und Thüringen - auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat wegen der Infrastrukturgesellschaft fand keine Mehrheit. Damit wurde der Weg frei für das einstimmige Votum der Länderkammer.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach mit Blick auf die Reform von einem „Geben und Nehmen“. Zwar werde nicht allzu sehr in die Länderrechte eingegriffen, aber Manches wäre nicht nötig gewesen. Sie unterstrich, dass die künftige Kompetenz des Bundes bei der Sanierung von Schulen keinen Eingriff in die Schulinhalte bedeute.

Nach den Worten von Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) haben Bund und Länder politische Handlungsfähigkeit gezeigt. Der Vorwurf, das neue Finanzsystem werde entsolidarisieren, „ist Unsinn“. Zugleich appellierte er an den Bund, die neuen Eingriffsrechte nicht maßlos auszunutzen. Im Paket gebe es auch zentralistische Elemente. „Das ist hoffentlich kein Trend.“