Cannabis darf künftig als Medizin verschrieben werden. Foto: dpa

Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat beschlossen: Cannabis darf künftig als Medizin verschrieben werden. Die Mediziner dürfen künftig eigenverantwortlich entscheiden.

Berlin - Cannabis gibt es in Deutschland künftig auf Rezept: Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz, demzufolge Ärzte künftig chronisch Kranken getrocknete Cannabis-Extrakte auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben können.

Die Mediziner dürfen künftig eigenverantwortlich entscheiden, ob die häufig zur Schmerzlinderung eingesetzte Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Auch in der Palliativversorgung kann Cannabis künftig helfen, das Leiden der Schwerkranken auf ihrem letzten Lebensweg zu lindern.

Bisher darf Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingesetzt werden, etwa um Schmerzpatientinnen und Patienten zu helfen. Die Kosten mussten diese in der Regel selbst tragen. Vertrieben werden sollen die Cannabis-Produkte von Apotheken. Eine staatliche Cannabis-Agentur soll Anbau und Vertrieb koordinieren und kontrollieren. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen.