Der Bundesrat folgte damit auf eine Entscheidung des Bundestags. Foto: imago images

Geimpfte und Genesene können Lockerungen bei den Corona-Regeln bereits ab Sonntag erwarten. Eine entsprechende Verordnung passierte nun den Bundesrat.

Berlin - Vollständig Geimpfte und von einer Corona-Erkrankung Genesene genießen ab Sonntag wieder mehr Freiheiten. „Die Verordnung kann jetzt am Sonntag in Kraft treten“, sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Zuvor hatte auch der Bundesrat der entsprechenden Regelung der Bundesregierung zugestimmt.

Demnach brauchen vollständig Geimpfte und Genesene keinen negativen Test mehr, wenn sie etwa einkaufen gehen, zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, kann sich auch im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen. Ausgangsbeschränkungen fallen ebenfalls weg. Allerdings müssen weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und Abstandsgebote geachtet werden.

Risiko einer Virusübertragung geringer

Die Verordnung sieht für geimpfte und genesene Personen ferner Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und dem Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft vor. Auch mit Blick auf Quarantänepflichten nach der Rückkehr aus Risikogebieten oder einem Kontakt mit Infizierten werden Beschränkungen aufgehoben.

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Laut Robert Koch-Institut ist nach derzeitigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus durch vollständig Geimpfte - also spätestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung - deutlich geringer als bei Infizierten ohne Symptome mit einem negativen Schnelltest. Für Genesene gelte Vergleichbares für einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer überstandenen Infektion.