Grüne, CDU, SPD und FDP haben entschieden, die AfD nicht in einen gemeinsamen Wahlvorschlag für den Bundespräsidenten mit einzubinden. Foto: dpa

Die SPD im Landtag hat sich mit ihrem Einspruch gegen eine gemeinsame Liste mit der AfD bei den Wahlleuten für die Bundespräsidentenwahl durchgesetzt. Doch nun ist nicht klar, wie man weiter vorgeht.

Stuttgart - Der Ausschluss der AfD von einer gemeinsamen Liste der Landtagsfraktionen mit Wahlmännern und -frauen für die Bundespräsidentenwahl schafft neue Probleme. Zwar haben Grüne, CDU, SPD und FDP entschieden, die AfD nicht in einen gemeinsamen Wahlvorschlag einzubinden, so dass sie eine separate Liste für die Abstimmung im Plenum am 21. Dezember vorlegen muss. Welches Prozedere die übrigen Fraktionen nun vornehmen, ist aber noch nicht geklärt, weil bei den Alternativen Fallstricke lauern, hieß es aus dem Landtag nach einer Sitzung der Fraktionsgeschäftsführer.

Die SPD und die Grünen wollen am Dienstagnachmittag ihre Wahlmänner und -frauen für die Bundespräsidentenwahl bekannt geben, darunter auch Prominente. Der Landtag von Baden-Württemberg schickt 80 Mitglieder für die 16. Bundesversammlung am 12. Februar nach Berlin. Die FDP hat ihre hauptsächlich mit Abgeordneten besetzte Liste bereits präsentiert. Die AfD schickt im Losverfahren ermittelte Abgeordnete nach Berlin. Die CDU ist noch nicht ganz so weit.

SPD sperrte sich gegen AfD

Komplikationen drohen sowohl bei einer gemeinsamen Liste von Grünen, CDU, SPD und FDP, als auch bei eigenen Listen aller Fraktionen. So könnte eine gemeinsame Liste dem Vernehmen nach dazu führen, dass der nach seinem Austritt aus der AfD-Fraktion fraktionslose Abgeordnete Wolfgang Gedeon eine Kurzliste bilden und damit als Wahlmann nach Berlin reisen kann - eine Variante, die für die anderen Parteien nicht akzptabel ist. Stimmen die Fraktionen aber jeweils über ihre eigene Liste ab, müssten sie komplett zugegen sein. Fehlt ein Abgeordneter, könnte der betroffenen Fraktion ein Sitz entgehen.

Deshalb hatte die CDU für das bisherige Verfahren einer gemeinsamen Liste - in diesem Fall aller fünf Fraktionen - plädiert. Doch die SPD sperrte sich dagegen, die AfD mit ins Boot zu holen. Die anderen Fraktionen hätten mit deren Liste leben können, da auf ihr nur gewählte Fraktionsmitglieder stehen. Jeder Abgeordnete hat bei der Abstimmung über die Vorschläge im Plenum nur eine Stimme.