Bundespräsident Steinmeier (Archivbild) Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Juristin Miriam Meßling wird neue Richterin am Bundesverfassungsgericht. Ihre Kompetenzen liegen vor allem im Sozial- und im Klimaschutzrecht.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die auf Sozialrecht spezialisierte Juristin Miriam Meßling zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht ernannt. Ihrer turnusmäßig aus dem Amt scheidenden Vorgängerin Gabriele Britz überreichte er am Montag im Schloss Bellevue in Berlin die Entlassungsurkunde. Zugleich zeichnete er sie mit dem Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland aus.

Meßling war Ende März einstimmig vom Bundesrat gewählt worden. Die 50-Jährige war zuletzt Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts. Ihre bisherige Karriere weise sie als „ganz ausgezeichnete Juristin“ aus, sagte Steinmeier. Meßling haben viele verschiedene berufliche Erfahrungen, in der Rechtsprechung wie in der Verwaltung. Sie gelte als leistungsstark und gleichzeitig als Teamarbeiterin. „Ich bin mir sicher, dass Sie mit all diesen Erfahrungen und Eigenschaften für das Bundesverfassungsgericht und Ihre Kolleginnen und Kollegen ein großer Gewinn sind.“

Britz auch Expertin für Umweltrecht

Die aus dem Amt scheidende Britz sei in Karlsruhe sieben Jahre lang für das Familienrecht zuständig. Als Berichterstatterin habe sie viele grundlegende Entscheidungen vorgeprägt „und so dazu beigetragen, dass sich das Familienrecht an die modernen gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst hat“, sagte Steinmeier. In den letzten fünf Jahren ihrer Amtszeit sei Britz unter anderem für das Umweltrecht zuständig gewesen. Der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts werde auf Dauer mit ihrem Namen verbunden bleiben.