Der Polizeibeauftragte soll Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Beschäftigte der Polizei sein. Foto: IMAGO/Maximilian Koch/IMAGO/Maximilian Koch

In vielen Bundesländern gibt es Polizeibeauftragte, die unabhängig von den Behörden arbeiten. Auf Bundesebene fehlte ein solches Amt bislang. Das soll sich jetzt ändern.

Dass die Ampelkoalition sich ohne lauten Streit mal eben schnell auf etwas einigt, ist in den vergangenen Monaten selten geworden. Im Fall des unabhängigen Polizeibeauftragten ist das aber doch gelungen: Vergangene Woche haben SPD, Grüne und FDP die Eckpunkte für das Vorhaben vorlegt. Mit dem Amt will die Koalition eine Stelle schaffen, an die man sich wenden kann, um auf Missstände bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt (BKA) oder der Polizei beim Bundestag hinzuweisen.

Der Beauftragte soll sowohl für Polizistinnen und Polizisten als auch für Bürgerinnen und Bürger ansprechbar sein. Es soll ihm auch möglich sein zu handeln, wenn er nicht konkret angesprochen wurde, sondern auf anderen Wegen von Missständen bei den Polizeien des Bundes erfährt. Dabei kann es sich sowohl um Einzelfälle und persönliches Fehlverhalten als um strukturelle Probleme in den Behörden handeln.

Hinweisgeber kann geschützt bleiben

Die Eckpunkte sehen vor, dass der Beauftragte diesen Hinweisen nachgeht und sie überprüft. Anschließend muss er einen Bericht dazu veröffentlichen – wobei der Name des Hinweisgebers oder der Hinweisgeberin auf Wunsch geschützt bleiben kann. Wie lange sich der Beauftragte für eine Untersuchung nimmt und wie sie aussieht, liegt in seiner Hand. Er selbst kann keine Straf- und Disziplinarverfahren einleiten, aber der Beauftragte kann die zuständigen Stellen über bestimmte Vorgänge informieren, wenn er das für nötig hält.

Für Polizistinnen und Polizisten ist dabei von Bedeutung, dass sie sich nicht an den Dienstweg halten müssen, wenn sie sich an den Beauftragten wenden. Normalerweise sind sie bei Beschwerden an das Bundesbeamtengesetz gebunden. Das sieht vor, dass sie bei Beschwerden als Erstes ihre Vorgesetzten ansprechen müssen – was aber problematisch sein kann, wenn jemand beispielsweise auf einen strukturellen Missstand aufmerksam machen will und sich damit bei seinen Führungskräften unbeliebt machen könnte. Das soll durch den unabhängigen Beauftragten vermieden werden.

Für das Amt sind noch weitere Kompetenzen vorgesehen. Der Beauftragte soll das Recht bekommen, Akten und Dateien zu dem Fall einzusehen – auch solche, die als vertraulich eingestuft sind. Die Behörden sind verpflichtet, ihm Unterlagen auf Anfrage herauszugeben. Der Beauftragte soll einen kleinen Stab an Mitarbeitenden bekommen, früheren Angaben zufolge waren sieben Stellen eingeplant. Das Gesetz soll vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Ampelkoalition hat sich wohl schon auf einen Kandidaten geeinigt

Der Polizeibeauftragte soll alle fünf Jahre vom Bundestag gewählt werden. Die Fraktionen dürfen Kandidatinnen oder Kandidaten vorschlagen. Die Ampelkoalition soll sich bereits darauf geeinigt haben, wen sie für das Amt aufstellen will: den bayerischen SPD-Abgeordneten Uli Grötsch, der selbst ehemaliger Polizist ist.