Bisher greift das Land Waldbesitzern unter die Arme, doch das ist bald vorbei Foto: dpa

Das Bundeskartellamt zwingt das Land, die Betreuung der 200 000 Waldbesitzer zu beenden: Ein Einschnitt, der für diese teuer werden könnte. Deshalb fordern sie nun einen finanziellen Ausgleich, um die Folgen abzufedern.

Das Bundeskartellamt zwingt das Land, die Betreuung der 200 000 Waldbesitzer zu beenden: Ein Einschnitt, der für diese teuer werden könnte. Deshalb fordern sie nun einen finanziellen Ausgleich, um die Folgen abzufedern.

Stuttgart - Baden-Württembergs Waldbesitzer sehen ihre Leistungen für das Gemeinwohl nur unzureichend gewürdigt. „Die Schere zwischen steigenden gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald und schwindender öffentlicher Unterstützung darf nicht noch weiter aufgehen“, erklärte am Montag Roland Burger, der Präsident der Forstkammer, in der rund 200 000 private und kommunale Waldeigentümer organisiert sind.

Der Vorstand des Interessenverbandes fordert deshalb das Land zu einer „Ausgleichszulage Wald“ auf – das ist ein Förderprogramm, wie es zum Beispiel für benachteiligte Agrargebiete gezahlt wird. In Baden-Württemberg gab es ein solches staatlichen Zubrot für Waldbesitzer bereits zwischen 1991 und 2006, ehe die damalige CDU/FDP-Regierung den Geldhahn zudrehte.

Die Forstkammer hält eine Neuauflage vor allem deshalb für gerechtfertigt, weil das Land sich sehr wahrscheinlich ab 2017 aus der staatlichen Betreuung der kommunalen und privaten Waldbesitzer zurückzieht. Der Grund dafür ist, dass das Bundeskartellamt in dieser bisher geübten Praxis einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sieht.

„Es ist uns nicht gelungen, das Kartellamt von seiner harten Haltung abzubekommen“, sagte am Montag Alexander Bonde, der Minister für den ländlichen Raum. Das Land stehe deshalb vor einer gravierenden Veränderung seiner Forststruktur.

Bonde kündigte bis September ein Konzept an, das den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen standhält. Es sieht vor, dass das Land den Staatsforst – das sind rund 24 Prozent aller Wälder im Südwesten – aus der Forstverwaltung herauslöst und in neuer Rechtsform völlig eigenständig weiterführt. Staatliche Förster dürfen dann keine Dienstleistungen mehr für Gemeinden oder Privatwaldbesitzer erbringen – es sei denn im rein hoheitlichen Bereich.

Für die rund 200 000 kleinen Waldbesitzer bedeutet dies, dass sie die Waldpflege und Holzvermarktung in eigene Hände nehmen und enger kooperieren müssen. Auch in den Genuss von vergünstigten Gebühren für die Betreuung werden sie dann nicht mehr kommen – die Bonner Kartellbehörde hat auch davor einen Riegel geschoben.

Für diese Belastungen müsse es einen „gewissen Ausgleich“ geben, fordert deshalb die Forstkammer. Die finanziellen Mittel, die nun „nicht mehr auf der Fläche ankommen“, müssten hier eingesetzt werden, anstatt im Landeshaushalt zu versickern.

Bonde hält davon allerdings nichts. Das Land stehe erst am Anfang einer Neuordnung seiner Forststruktur, sagte der Minister unserer Zeitung. Die Frage eines Förderprogramms stelle sich derzeit nicht, da die Auswirkungen der Reform auf die Preise frühestens 2017 absehbar seien.

Das sogenannte Staatsforstmodell erhalte der Forstwirtschaft im Land ein großes Stück Berechenbarkeit, so der Grünen-Politiker, denn für rund 74 Prozent der Waldfläche werde sich nichts ändern – so groß ist der Anteil der kommunalen und privaten Waldbesitzer. Dennoch erwartet Bonde erhebliche personelle und organisatorische Auswirkungen der Reform.

Die Annahme der Kartellbehörde, dass das Land mit seinen staatlichen Dienstleistungen eine Art Monopol geschaffen und somit die Holzpreise kontrolliert hat, hält der Minister für „abwegig“. Ein solches Preisdiktat habe es nie gegeben.

Gleichwohl hatte die Säge- und Holzindustrie das Kartellverfahren vor zwölf Jahren in Gang gebracht, weil sich die Unternehmen finanziell benachteiligt sahen. Aktuell plädiert sie nun für das von Bonde vorgeschlagene Staatsforstmodell. Dieses sei ein „sinnvoller Kompromiss“, um auch weiter geordnete und möglichst umfassende Zuständigkeiten zu garantieren, erklärte der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband. Damit könnten für den kommunalen und privaten Wald im Südwesten auch weiterhin die unteren Forstbehörden der Kommunen zuständig bleiben.