Das ElterngeldPlus kommt. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Foto: dpa

Das Bundeskabinett hat das „ElterngeldPlus“ mit einem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Wenn Mutter oder Vater nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, können sie künftig bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen.

Das Bundeskabinett hat das „ElterngeldPlus“ mit einem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Wenn Mutter oder Vater nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, können sie künftig bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen.

Berlin - Mütter oder Väter, die nach Geburt eines Kindes früh eine Teilbeschäftigung aufnehmen, verlieren künftig keine Elterngeldansprüche mehr. Die Bundesregierung billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) für ein „ElterngeldPlus“.

Die bisher auf 14 Monate begrenzte Bezugszeit des Elterngeldes kann demnach künftig auf 28 Monate gestreckt werden. Dabei werden die monatlichen Zahlungen entsprechend reduziert. Für Väter und Mütter, die gemeinsam die Betreuung des Kleinkindes übernehmen und parallel in Teilzeit arbeiten, gibt es sogar noch einen Bonus von vier Extra-Monaten obendrauf.

Schwesig sprach von einem „wichtigen Beitrag für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in Familie und Beruf“. Beide Elternteile bekämen die Chance, gemeinsam aktiv am Heranwachsen ihrer Kinder beteiligt zu sein, ohne ihre Erwerbstätigkeit aufgeben zu müssen.

Grüne sprechen von Schritt in die richtige Richtung

Das Elterngeld gilt als staatlich finanzierter Lohnersatz nach der Geburt und beträgt in der Regel 65 Prozent des früheren Netto-Einkommens, mindestens aber 300 Euro, höchstens 1800 Euro. Der Gesetzentwurf enthält auch Änderungen der bisherigen Elternzeit-Regelung. Wie bisher können Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes unbezahlt Auszeit vom Job nehmen. Neu ist: Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes können Eltern künftig 24 Monate statt bisher 12 die Arbeit unterbrechen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist laut Gesetzentwurf dafür nicht erforderlich.

Nach den parlamentarischen Beratungen soll das Gesetz zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Entwurf. „Die Arbeitszeit lässt sich damit besser den jeweiligen Lebensphasen anpassen“, sagte DGB-Vize Elke Hannack. „ElterngeldPlus“ und Partnerschaftsbonus trügen zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien bei und stärken die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen.

Die Grünen sprachen von einem Schritt in die richtige Richtung. Doch es bestehe weiteren Handlungsbedarf. So müsse ein Rückkehrrecht auf Vollzeit umgesetzt werden, forderten die Familienpolitiker der Grünen, Katja Dörner und Franziska Brantner. Zudem werde mit dem Entwurf nicht die „drängende Gerechtigkeitslücke“ bei Eltern mit Hartz-IV-Bezug geschlossen. Durch die Anrechnung blieben arme Familien beim Elterngeld weiter außen vor.