In Zukunft dürfen nur noch Ärzte Tattoos mit dem Laser entfernen (Symbolbild). Foto: dpa

Die Entfernung von alten oder ungeliebten Tattoos mit Lasern wird immer beliebter. Bisher gibt es kaum Vorschriften dafür. In Zukunft soll die Entfernung aber nur noch Ärzte vorbehalten sein, das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Berlin - Die Tattoo-Entfernung mit Lasertechnik soll künftig Ärzten vorbehalten sein. Das sieht eine Verordnung vor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wie das Bundesumweltministerium mitteilte.

Das Papier setzt demnach erstmals rechtliche Hürden für die kosmetische Anwendung von Lasern und anderen Geräten, die mit Strahlung arbeiten. Bisher kann laut Ministerium jeder solche nicht-medizinischen Behandlungen gewerblich anbieten, ohne dass eine besondere Qualifikation nötig wäre.

Doch die Anwendungen seien für die Kunden mit „erheblichen gesundheitlichen Risiken“ verbunden, etwa Verbrennungen und Narbenbildung. Auch könnten sie die Entdeckung und Behandlung von Hautkrebserkrankungen erschweren. Deshalb seien hier neue Vorschriften nötig.

Betriebe bekommen eine dreimonatige Übergangsfrist

Zu den betroffenen Geräten gehörten neben Lasern unter anderem auch sogenannte hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall. Betriebe, die entsprechende Anwendungen anbieten, bekommen laut Ministerium eine dreimonatige Übergangsfrist, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Diese sollen zum 31. Dezember in Kraft treten. Zuvor muss noch der Bundesrat über die Verordnung abstimmen. Diese befasst sich auch mit weiteren Fragen des Strahlenschutzes, etwa dem Umgang mit dem Edelgas Radon, das im Boden vorkommt und Krebs verursachen kann.