Die Entscheidung des Finanzministeriums unter Christian Lindner sorgt für viel Wirbel. (Archivbild) Foto: dpa/Melissa Erichsen

Klima, Energie, Gesundheit – Das Finanzministerium sperrt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs erst einmal alle künftigen Ausgaben in allen Bereichen – außer einem. Was bedeutet das konkret für die Bürger?

Paukenschlag in Berlin. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sperrt das Finanzministerium unter Christian Lindner alle künftigen Ausgaben. Betroffen sind fast alle Ministerien. Doch was genau steckt hinter dieser sogenannten Haushaltssperre?

 

Laut Definition des Deutschen Bundestages bedeutet eine Haushaltssperre, dass es sich die Bundesregierung vorbehält, geplante Mittel tatsächlich auszugeben oder Verpflichtungen einzugehen. Die Ausgabensperre kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushalts beziehen.

Künftige Ausgaben in nahezu allen Ministerien betroffen

Die aktuelle Sperrung des Haushalts betrifft künftige Ausgaben in nahezu allen Ministerien, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) unter Berufung auf ein Schreiben von Lindners Staatssekretär Werner Gatzer, das der SZ vorliegt, mitteilt.

Konkret gehe es um sogenannte Verpflichtungsermächtigungen. Eine Verpflichtungsermächtigung erlaubt einer Verwaltung, bereits für künftige Jahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen, etwa bei mehrjährigen Vorhaben. Das sei nun im Etat von 2023 nicht mehr möglich.

Auslöser der Haushaltssperre ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung laut Angaben der SZ am Mittwoch 60 Milliarden Euro gestrichen, weil die Übertragung nicht genutzter Corona-Kredite auf den Klimafonds verfassungswidrig sei. Nun fehlt der Bundesregierung aber dieses Geld.

Ausgenommen von der Sperrung sind der Bundestag und der Bundesrat

Was bedeutet dies nun konkret für die Bürger? Die Sperre betrifft unter anderem den Klimafonds und den 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise. Das würde bedeuten, dass sich die ohnehin schon stark gestiegenen Energiepreise für die Verbraucher ab dem nächsten Herbst/Winter weiter erhöhen würden, so Wirtschaftsminister Robert Habeck in einem aktuellen Tagesthemen-Interview.

Ausgenommen von der Sperre seien lediglich bestehende Verbindlichkeiten sowie Verfassungsorgane wie der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht.

Aus Regierungskreisen heißt es, dass das Finanzminisiterum mit der Entscheidung für eine Haushaltssperre nicht im Alleingang, sondern im Absprache mit den Koalitionspartnern handelt.

Wann gab es die letzte Haushaltssperre?

1970 sowie 1979 gab es laut dem Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages von Rudolf Vierhaus schon einmal Haushaltssperren. Damals sollte unter anderem die Neuverschuldung gebremst werden, allerdings ohne nennenswerten Erfolg.

Eine Haushaltssperre kann auch nur ein Bundesland betreffen, so geschehen 1966 und 1994 in Baden-Württemberg.