Ist das Urteil im Tugce-Prozess wirklich rechtskräftig. Foto: dpa pool

Jetzt wird sich auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Urteil im Tugce-Prozess befassen und den Richterspruch noch einmal nachhaltig überprüfen.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird sich mit dem Urteil im Tugce-Prozess befassen. Die Verteidigung des Angeklagten Sanel M. legte wie angekündigt Rechtsmittel gegen die Verurteilung zu drei Jahren Jugendgefängnis ein. Das Landgericht Darmstadt bestätigte am Mittwoch entsprechende Medienberichte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete dagegen auf eine Revision.

Der 18-jährige Sanel M. hatte Tugce im November 2014 auf dem Parkplatz eines Offenbacher Schnellrestaurants einen Schlag gegen den Kopf versetzt. Die damals 22-jährige Lehramtsstudentin schlug auf den Boden auf und zog sich schwerste Kopfverletzungen zu, an denen sie später starb. Das Gericht in Darmstadt verurteilte Sanel M. am Dienstag vergangener Woche wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.