Das höchste deutsche Zivilgericht lehnt Schadensersatz für den Lebenserhalt ab. Foto: dpa

Der BGH lehnt Schadensersatz für medizinisch sinnlose Lebenserhaltung ab. Das ist richtig, kommentiert Christian Gottschalk. Andernfalls wären schlimme Auswüchse zu befürchten gewesen.

Karlsruhe - Wer zu Lebzeiten seine Wünsche klar äußert, der hat deutlich bessere Chancen, später einmal nach seinen Vorstellungen zu sterben. In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall hatte der Patient es versäumt gehabt, diese Wünsche kundzutun. Ein Problem in vielfacher Hinsicht. Das Gericht hatte dabei nicht darüber zu befinden, ob der Arzt die Behandlung hätte einstellen dürfen. Medizinisch notwendig war sie nicht. Er musste entscheiden, ob der Arzt Schadensersatz zu zahlen hat, weil er den Patienten weiter ernährte. Solch eine Zahlung lehnt der BGH ab.

Manche Ärzte quälen mehr, als dass sie helfen

Das ist schade und konsequent gleichermaßen. Schade, weil es in der Tat zu viele Mediziner gibt, die sich nicht eingestehen wollen, dass ihre Kunst Grenzen hat, die mit sinnlosen Behandlungen mehr quälen als helfen. Der in Karlsruhe entschiedene Fall taugt aber nicht dafür, um dies anzuprangern. Das Urteil ist konsequent, denn jede andere Entscheidung hätte dramatische Folgen gehabt. Künftig hätten die Kassen geschaut, ob nicht zu lange behandelt, und zu hohe Kosten verursacht worden wären. Der Zeitpunkt für den Tod ließe sich errechnen – eine schreckliche Vorstellung. Die Entscheidung ist zu begrüßen, und mit dem Appell verbunden, noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte für all das zu sorgen, was später nicht mehr erklärt werden kann.