Der BGH in Karlsruhe stärkt die Rechte von Autokäufern. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkt die Rechte von Autokäufern: Ist Sicherheit des Fahrers betroffen, muss der Autoverkäufer alles tun, um ein Problem am Wagen zu finden und zu beheben.

Kalrsruhe - Steht die Sicherheit des Fahrers auf dem Spiel, muss der Autoverkäufer alles tun, um auch ein nur gelegentlich auftretendes Problem zu finden und zu beheben. Andernfalls kann der Käufer den Wagen ohne jede Frist zurückgeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil vom Mittwoch klargestellt.

In dem Fall hatte sich bei einem gebrauchten Volvo kurze Zeit nach der Übergabe mehrfach das Kupplungspedal verklemmt. Bei einer Probefahrt des Verkäufers schien aber alles in Ordnung zu sein. Er schickte den Kunden deshalb mit dem Auto wieder nach Hause - er solle erneut kommen, falls das Problem wieder auftauche.

Das sei bei einem solchen Mangel nicht zumutbar, entschieden die Richter. Allein die Ablenkung durch das verklemmte Pedal steigere das Unfallrisiko erheblich. Dem Urteil zufolge hätte der Händler der Sache auf den Grund gehen müssen - auch wenn dafür aufwendige Untersuchungen oder Ausbauten nötig seien (Az.: VIII ZR 240/15).