Zu vielen Kabeln gibt es heute Alternativen. Foto: dpa/Armin Weigel

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern gestärkt. Doch das Urteil hat eine Verfallsfrist. Bald gelten neue Gesetze, die ändern alles.

Karlsruhe - Auch wenn es die Gebühreneinzugszentrale GEZ nicht mehr gibt, wenn die monatlichen Überweisungen für Radio und Fernsehen nicht mehr Gebühren, sondern Rundfunkbeitrag heißen: Für viele Menschen bleibt der mit steter Regelmäßigkeit abgebuchte Betrag ein Ärgernis. Ganz besonders für die – zugegeben eher kleine – Minderheit an Zeitgenossen, die Öffentlich-Rechtliches nie nutzen. Zahlen müssen alle, das ist höchstrichterlich mehrfach so bestätigt worden. Und es ist nicht die einzige Zwangsabgabe im Zusammenhang mit dem Medium Fernsehen.

Rund 20 Millionen Nutzer in Deutschland

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Mieter auch dann für den Kabelanschluss in ihrer Wohnung bezahlen müssen, wenn sie diesen gar nicht nutzen. Die Wettbewerbszentrale ist somit mit ihrem Wunsch nach einem Sonderkündigungsrecht gescheitert, eine Wohnungsbaugesellschaft aus Essen, die mehr als 100 000 Wohnungen betreut, darf sich als Sieger fühlen. Bundesweit ist die Entscheidung von beachtlicher Bedeutung. Nach Angaben des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber werden in Deutschland mehr als 20 Millionen Wohnungen über Kabel mit Fernsehen und Internet versorgt.

Die Entscheidung der höchsten deutschen Zivilrichter ist allerdings ein Urteil mit begrenzter Halbwertszeit. Als das Kabelfernsehen vor rund 40 Jahren eingeführt worden war, da war es eine echte Neuerung. Anstelle von drei Programmen gab es auf einmal die Möglichkeit, bis zu 30 verschiedene Sender zu sehen, inklusive „Tutti Frutti“ und Verkaufskanal. Doch 40 Jahre sind in diesem Bereich eine lange Zeit: Inzwischen verliert das Kabel an Bedeutung. Digitale Verbreitungswege nehmen zu, Fernsehen ist heute auch über das Internet möglich. Nicht nur Wohnungsbaugesellschaften kennen das Problem: Zunehmend wollen Mieter nicht mehr für die Kabelgebühren bezahlen. In den meisten Fällen müssen sie das von 2024 an auch nicht mehr – trotz der aktuellen Gerichtsentscheidung.

Mehr Wettbewerb soll kommen

Bereits im Frühjahr haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz geändert, welches Vermietern gestattet, die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung von den Mietern einzufordern. Das bisherige Geschäftsmodell, in dem die Hausverwaltungen Sammelnutzungsverträge mit den Kabelnetzbetreibern geschlossen haben, steht somit auf der Kippe. Theoretisch geht das zwar auch weiterhin – doch wenn im Juli 2024 die letzte Übergangsfrist ausgelaufen ist, darf der Kabelanschluss nicht mehr ohne Weiteres über die Nebenkosten abgerechnet werden. Dies erhöht den Anreiz, auf alternative Übertragungswege zu setzen.

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Die Verbraucherzentralen begrüßen den Schritt hin zu mehr Vielfalt und Wettbewerb – und verweisen auf andere Bereiche. So habe 1996 ein Festnetz-Ferngespräch über die Distanz von 100 Kilometern 32 Cent pro Minute gekostet, heute gebe es fast ausschließlich Flatrates für weniger als fünf Euro pro Monat. Auf ihrer Webseite schreiben die Verbraucherschützer aber auch: „Realistisch gesehen wird sich der Kabelanschluss leicht verteuern.“ Die Experten rechnen mit zwei bis drei Euro Aufschlag pro Monat.

Warnung vor falschen Ratgebern

Gleichzeitig warnen die Verbraucherzentralen vor unseriösen Geschäftspraktiken sogenannter Medienberater. Diese würden an der Haustür mit dem „Abschalten der Kabelanschlüsse“ drohen und versuchen, den Kunden zur Unterschrift unter neue Verträge zu bewegen. Dabei, so die Verbraucherzentralen, handele es sich um „freiberufliche Verkäufer, die auf Provisionsbasis bezahlt werden“. Der dringende Rat: nicht in die Wohnung lassen, nichts unterschreiben.