Die Erbschaftssteuer soll grundlegend reformiert werden Foto: dpa-Zentralbild

Der Vizepräsident des Bundesfinanzhofes (BFH), Hermann-Ulrich Viskorf, fordert eine einschneidende Reform der Besteuerung von Firmenerben. Mit einer „minimalinvasiven Korrektur“, wie vom Finanzministerium angekündigt, sei es nicht getan.

Berlin - Im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten sagte Viskorf: „Der jetzt schon seit über 30 Jahren andauernde verfassungswidrige Zustand ist unerträglich.“ Ein Gesetzgeber, der so lange einen „das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Zustand hinnimmt und immer wieder neu schafft“, verspiele das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Viskorf ist Experte für die Erbschaftsteuer. Als Vorsitzender des zweiten Senats beim höchsten deutschen Finanzgericht hatte er wegen der Steuer das Verfassungsgericht angerufen, das im Dezember die Besteuerung von Firmenerben gekippt und der Politik bis Juni 2016 eine Überarbeitung auferlegt hatte.

Viskorf erklärte, keine andere Steuerart sei derart dem Druck der Lobby ausgeliefert wie die Erbschaftsteuer. Als Grund führte er an, dass „diejenigen Bevölkerungskreise, die am meisten von einer spürbaren Erbschafsteuer betroffen sind, häufig diejenigen sind, die maßgeblich zur Finanzierung unserer Parteien beitragen“.

Viskorf mahnt eindringlich, die Unausgewogenheit bei der Steuer zu beseitigen: „Unseren Senat hat die Diskrepanz zwischen der Nullbesteuerung der Unternehmer und der Vollbesteuerung der anderen gestört.“ Die Erben von hohen Betriebsvermögen würden durch „intransparente Bewertungsverfahren und Steuerbefreiungen“ verschont, während „nur noch wenige Pechvögel die Steuer zahlen“.