Bildungsministerin Anja Karliczek muss sich viel Kritik anhören. Foto: AFP

Der Bund will das Kooperationsverbot im Bildungsbereich abschaffen. Dass er selbst kooperationsfähig und – willig ist, muss er allerdings erst noch beweisen. Schon sein Vorgehen bei der Reform spricht dem Respekt vor dem Grundgesetz Hohn, kommentiert Berlin-Korrespondentin Bärbel Krauß.

Berlin - Dass sie ihren Vorstoß für eine Novellierung des Grundgesetzes gut gemeint haben, um in der Bildungspolitik Verbesserungen durchzusetzen, kann man der großen Koalition, den Grünen und den Liberalen abnehmen. Aber gut gemeint ist nicht automatisch auch gut gemacht, und in diesem Fall gilt das ganz besonders. Tatsächlich haben sich die Bundesregierung und die vier beteiligten Fraktionen im Parlament ein Verfahren geleistet, das dem immer wieder beschworenen Respekt vor der Verfassung hohnspricht. Dass auf Bundesebene die Einigung über stets komplizierte Finanzfragen, die den Kernbereich des Föderalismus betreffen, erst Ende vergangener Woche ausgehandelt war, ist frech genug. Dass die Länder – deren Kernkompetenz in der Bildungspolitik mit dieser Verfassungsnovelle beschnitten werden soll – bis kurz vor der Abstimmung im Plenum nicht erfuhren, worauf man sich verständigt hat, geht endgültig zu weit.

Wer einen kooperativen Bildungsföderalismus fordert, muss sich selbst kooperativ verhalten. In Stil und Inhalt ist eine Wende fällig, sonst ist die Sache bei den Ländern nicht mehrheitsfähig. Schon allein dass der Digitalpakt für die Schulen sich wegen dieser Schlamperei verzögert, ist ein Kollateralschaden, der eigentlich nicht zu verantworten ist.