Angela Merkel spricht mit Frank-Walter Steinmeier (l.). Foto: dpa

Die Neuordnung der finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Ländern wird konkreter. Jetzt hat das Bundeskabinett die nötigen Gesetzesänderungen beschlossen.

Berlin - Die von Bund und Ländern vereinbarte Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen nimmt konkrete Formen an. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die nötigen Änderungen des Grundgesetzes sowie weitere Gesetzespläne.

Geplant ist, dass die Länder ab 2020 jährlich 9,751 Milliarden vom Bund erhalten. Der Bund erhält im Gegenzug mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung. Endgültig verabschiedet werden soll der neue Finanzpakt im kommenden Frühjahr.