Die Richter haben am Freitag wichtige Bauarbeiten für Stuttgart 21 bis auf weiteres gestoppt.

Mannheim/Stuttgart - Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs setzt die Bahn die Bauarbeiten am Grundwassermanagement für Stuttgart 21 aus. Dies gelte bis zur abschließenden Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes über die beantragte Änderung der Baugenehmigung, teilte die Bahn am Freitag in Stuttgart mit. Es sei mit zusätzlichen Auflagen zum Artenschutz zu rechnen. Der für Januar geplante Abbruch des Bahnhof-Südflügels und das Fällen der Bäume im Stuttgarter Schlossgarten sind nach Bahnangaben von dem Urteil nicht betroffen.

Die Mannheimer Richter hatten einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) stattgegeben. Der Verband hatte Anhörungsrechte zu Fragen des Arten- und Naturschutz beim Eisenbahnbundesamt geltend gemacht. „Eine solche Beteiligung kann aus Sicht der Bahn ohne weiteres erfolgen und wird von der Deutschen Bahn im weiteren Prozess unterstützt“, teilte die Bahn mit. Das Verfahren kann nach Angaben von Experten zwei bis drei Monaten dauern.

Eisenbahn-Bundesamt muss beim Artenschutz nachbessern

Der Umweltverband BUND hat mit Freude auf den gerichtlich verhängten vorläufigen Baustopp reagiert. „Wir sind sehr glücklich darüber, dass der VGH dem Artenschutz die Bedeutung einräumt, die auch wir gesehen haben“, sagte der Landesgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Berthold Frieß, am Freitag der dpa.

Frieß sagte, der BUND werde der Bahn zahlreiche Vorschläge machen, wie unter anderem der Juchtenkäfer und Vogelarten besser geschützt werden könnten. Dazu gehörten ein Baustopp im Frühjahr während der Brutzeit sowie Sicherheitsabstände zu Bäumen. Auch Arbeiten in der Dunkelheit unter Einsatz starken Lichts müssten unterbleiben.

Der VGH verlangt Nachbesserungen beim Thema Artenschutz. Dabei müsse der BUND eingebunden werden. Die Baumaßnahmen am Grundwasserkonzept müssten vorläufig unterbleiben, entschieden die Richter. Dieser Beschluss sei unanfechtbar.

Mögliche Gefahren für Juchtenkäfer und für Vögel- und Fledermausarten

Der BUND hatte dem Eisenbahn-Bundesamt vorgeworfen, bei einer Änderung des Grundwasserkonzepts der Baustelle gegen den Artenschutz verstoßen zu haben. Eine mögliche Gefahr für den Juchtenkäfer und für Vögel- und Fledermausarten sei nicht ausreichend geprüft worden; zudem hätte der BUND an dem Verfahren beteiligt werden müssen, hatte der Verband argumentiert. In der Verhandlung vor dem VGH am Donnerstag hatte die Bahn die Vorwürfe zurückgewiesen.

Das Grundwassermanagement ist unverzichtbar für Stuttgart 21. Es soll den Bau des Tiefbahnhofs in einer weitgehend wasserfreien Grube garantieren. Ursprünglich plante die Bahn, drei Millionen Kubikmeter Wasser zu entnehmen und wieder in den Boden einzuleiten. Sie hat nach Bohrungen aber festgestellt, dass sie in der siebenjährigen Bauzeit 6,8 Millionen Kubikmeter abpumpen muss.