Die Solarpflicht stellt eine private Initiative vor eine hohe Hürde. Foto: Archiv (dpa/Marijan Murat)

Mehrere Nebenerwerbslandwirte in Marbach-Rielingshausen (Kreis Ludwigsburg) wollen zusammen einen Unterstand für ihre Gerätschaften bauen. Doch eine gut gemeinte Vorschrift könnte den Plan vereiteln.

Bauern im Hauptberuf können oder wollen sich zunehmend nicht mehr um kleinere und aufwändig zu hegende Stückle kümmern. Weinberge drohen deshalb zu verbuschen, Streuobstwiesen könnten ihren einzigartigen Charakter verlieren. In die Bresche springen vielerorts Nebenerwerbslandwirte, die die Kulturlandschaft in Schuss halten. Diese Entwicklung ist auch in Marbach-Rielingshausen zu beobachten. Dort fehlt allerdings ein entscheidendes Puzzleteil, damit die Teilzeitbauern ihrer Aufgabe weiter reibungslos nachkommen können: ein Gebäude, in dem die teils schweren Gerätschaften untergestellt werden können. Dafür ist nun eine Lösung in Aussicht, die jedoch an einer gut gemeinten Vorschrift scheitern könnte.

 

„Das ist für uns wahrscheinlich ein Totschlagargument“

Die Stadt würde einer Initiative von sechs Rielingshäusern ein Grundstück, das zwischen der Firma Fauna Topics, der Backnanger Straße und der Landesstraße Richtung Aspach liegt, via Erbpacht überlassen. Dort könnte das Sextett einen Gemeinschaftschuppen errichten, um Schlepper, Sensen und Co. unterzustellen. „Auf der Schwäbischen Alb oder im Stromberggebiet gibt es fast in jeder Gemeinde solche Anlagen. Die Kinder haben damit einen Anreiz, bei der Arbeit mitzumachen. Wir machen damit keinem Landwirt Konkurrenz“, erklärte Sprecher Helmut Läpple, als er das Vorhaben unlängst im Ortschaftsrat präsentierte. Das große Problem sei aber die neue Vorgabe, auf allen Dächern Solaranlagen zu montieren. „Das ist für uns wahrscheinlich ein Totschlagargument. Das können wir nicht bezahlen“, erklärte er.

Das Land will damit dazu beitragen, die Klimaneutralität zu erreichen. Für die Rielingshäuser Nebenerwerbslandwirte würde die Vorschrift aber bedeuten, zwischen 80 000 und 100 000 Euro für eine PV-Anlage in die Hand nehmen zu müssen, wie Läpple ausführte. Dabei habe man selbst für den Strom keine Verwendung. Und die Einspeisevergütung sei zu gering, als dass die Investition auf diesem Weg rentabel würde. Ein Ausweg aus dem Dilemma könne vielleicht sein, die Dachflächen zur Solarnutzung zu verpachten. Oder man bekomme eine Ausnahmegenehmigung, darauf verzichten zu dürfen. „Aber da haben wir wahrscheinlich schlechte Karten“, unkte Läpple. Schließlich sei ein gutes Stromnetz vorhanden.

Insofern wird sich ein Versorger also kaum sträuben, die Anlage anzuschließen – was die Initiative von der Pflicht hätte entbinden können, wie Bauamtsleiter Dieter Wanner nun im Marbacher Gemeinderat sagte, wo der Punkt ebenfalls auf der Tagesordnung stand. Wanner wollte insofern keine falschen Hoffnungen wecken. „Ab einer bestimmten Flächengröße muss auch bei Nicht-Wohngebäuden eine PV-Anlage aufs Dach gebracht werden“, stellte er klar. Die Grenze für eine Befreiung liege bei 50 Quadratmetern. Der geplante Schuppen sei deutlich größer dimensioniert.

Ein Schlupfloch sei womöglich eine Art Zumutbarkeitsklausel. „Wenn die Kosten für die PV-Anlage mehr als 20 Prozent des sonstigen Gebäudes ausmachen, kann man unter Umständen eine Befreiung aussprechen“, erläuterte Wanner. Vielleicht finde man aber auch einen Investor.

Letzteres scheint zumindest nicht völlig abwegig. Man habe in Kürze ein Gespräch mit einem möglichen Interessenten, verkündete Bürgermeister Jan Trost.

Dass ein solches Vorhaben nicht an der Solarpflicht scheitern muss, zeigt der Blick nach Remseck. Dort hat die Schuppengemeinschaft Remseck-Neckarrems 2023 auf einem städtischen Grundstück im Außenbereich einen ebensolchen Gemeinschaftsschuppen realisiert. Und „die Errichtung einer Solaranlage war als Auflage in der Baugenehmigung drin, da die Solarpflicht für sogenannte Nicht-Wohngebäude bereits seit 1. Januar 2022 besteht“, erklärt Philipp Weber, Pressesprecher der Kommune.

Der Unterstand habe sich bewährt, die Stadt habe die Fläche per Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. „Zudem hat die Stadtverwaltung das private Vorhaben rechtlich und verwaltungstechnisch unterstützt, da uns sehr viel an der Erhaltung der Streuobstbäume beziehungsweise Wiesen beziehungsweise Grundstücke liegt“, erklärt Weber.