Weniger Bürokratie, mehr Ermessensspielraum: Grüne und CDU wollen künftig zulassen, dass Städte und Gemeinden Ausnahmen von Gesetzen beantragen können.
Die Kommunen konnten sich am Ende doch durchsetzen. Grüne und CDU haben sich nach zahllosen Schleifen auf ihr „Regelungsbefreiungsgesetz“ geeinigt. Am kommenden Dienstag soll der Gesetzentwurf das Kabinett passieren, um dann im Landtag behandelt zu werden.
Im Kern soll das Gesetz den Kommunen ermöglichen, für einen bestimmten Zeitraum von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen, so wie es bereits beim Erprobungsparagrafen für Kitas der Fall ist. „Vor Ort kann und soll getestet werden, ob Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen gestaltet werden können“, hatte Innenminister Thomas Strobl (CDU) bei der Ankündigung des Gesetzes im Oktober im Landtag gesagt. Jetzt betonte er: „Mit dem Regelungsbefreiungsgesetz stärken wir die Kommunen und geben ihnen mehr Freiheiten, schneller und unkomplizierter Entscheidungen treffen zu können.“
Zentrale Forderung der Entlastungsallianz
Das Gesetz war eine zentrale Forderung, die die sogenannte Entlastungsallianz formuliert hatte. Die Allianz war von der Landesregierung ins Leben gerufen worden, nachdem acht Verbände ihre Sorge über die überbordende und lähmende bürokratische Hürden formuliert hatten. Andere Bundesländer wie Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern haben bereits solche Standarderprobungsgesetze.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf ging den kommunalen Landesverbänden aber nicht weit genug. Sie sprachen sich dafür aus, auch die Landratsämter einzubeziehen und, dass die Kommunen auch komplett auf Aufgaben verzichten können sollen. Das ist nun im Gesetz nach Informationen unserer Zeitung vorgesehen, allerdings ist auch festgehalten, dass der eigentliche Zweck des Gesetzes dann auf anderem Wege erfüllt werden muss. Das hatten dem Vernehmen nach die Grünen durchgesetzt, aus Sorge, dass Gesetze wie etwa das Klimagesetz, das künftig bestimmte Klimaanpassungsmaßnahmen für die Kommunen vorschreibt, ausgehebelt werden könnte. „Es gilt das Prinzip: Die Politik legt die Ziele fest – aber den besten Weg zum Ziel kennen die Praktiker vor Ort“, sagte Fraktionschef Andreas Schwarz. „Am Ende wird ausgewertet, ob diese Wege besser funktionieren als die im Gesetz vorgesehenen oder nicht.“
CDU-Fraktionschef Manuel Hagel, lobte das geplante Gesetz als „Werkzeugkasten für moderne Kommunen“ und „Innovationsmotor für die Verwaltung vor Ort“. „Wir zeigen damit: Wir reden nicht nur über Bürokratieabbau, wir als Koalition handeln und stärken die kommunale Selbstverwaltung“, sagte er.
Der Landkreistag begrüßte den Entwurf, warnte aber: Die allermeisten gesetzlichen Standards seien in dem Regelungsbefreiungsgesetzes nicht einbezogen. Im Rahmen des Gesetzes dürfe weder europäisches oder Bundesrecht außen vor gelassen werden, noch dürfen Rechte Dritte beeinträchtigt werden. „Den ganz großen Entlastungseffekt wird das Regelungsbefreiungsgesetz daher definitiv nicht bringen“, sagte Hauptgeschäftsführer, Alexis von Komorowski. Dafür brauche es den Gesetzgeber auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.