Selbst bei eintägigen Busreisen in Grenznähe verlangen französische Behörden von deutschen Unternehmen die Voranmeldung des Fahrers. Foto: picture alliance / Jens Büttner

Die Freiheiten des EU-Binnenmarktes kommen immer wieder unter die Räder, weil Frankreich, Belgien und Österreich Unternehmen bei Dienstreisen bürokratische Auflagen machen.

Brüssel - Der Verband baden-württembergischer Busunternehmen (WBO) berichtet von einem Fall aus Frankreich, wo ein Reisebus aus Deutschland gestoppt und der Fahrer wegen fehlender Voranmeldung der Reise mit einem Bußgeld von 135 Euro belegt wurde. Wie in unserer Zeitung vom Mittwoch berichtet, ist es ein großes Ärgernis für deutsche Unternehmen, dass die französischen, belgischen und österreichischen Behörden nicht nur bei Handwerkern und Monteuren, sondern auch bei gewöhnlichen Dienstreisen sowie der Teilnahme an Kongressen und Fortbildungen auf einer Voranmeldung bestehen. Bei Kontrollen wird das so genannte A1-Formular verlangt, das die korrekte Sozialversicherung attestiert.

Freizügigkeit in Gefahr

Offiziell heißt es, die Behörden würden gegen Sozialdumping und Schwarzarbeit vorgehen. Doch die deutschen Unternehmen beklagen zunehmend, dass die Praxis den EU-Binnenmarkt behindert. Sie haben den Eindruck, dass es eigentlich darum geht, die heimische Wirtschaft gegen die Konkurrenz aus Deutschland abzuschirmen . EU-Recht sieht vor, dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der befristeten Entsendung von Mitarbeitern aus dem EU-Ausland die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften kontrollieren können. In Frankreich, Belgien und Österreich verlangen die Behörden inzwischen die Voranmeldung selbst bei nicht entsandten Arbeitnehmern.

Vor Ort muss bezahlt werden

Dies ist auch der Fall bei dem deutschen Reisebus, der in Frankreich verwarnt wurde. Der Busfahrer war Ende Oktober mit einer Reisegruppe in Trier gestartet und unterwegs Richtung Paris. Nach dem Ausflug nach Frankreich war die Rückkehr nach Deutschland geplant. Das EU-Recht sieht vor, dass man bei Kontrollen die Bescheinigung auch nachreichen kann. Doch die französischen Behörden bestanden darauf, die Buße sofort zu begleichen.