Der Fellbacher Hauptamtsleiter Ekkehard Schulz in einer eigens eingerichteten Beratungsbox im Rathausfoyer Foto: Stadt Fellbach

Viele Verwaltungen nehmen von diesem Montag an ihren Bürgerbetrieb wieder auf – die meisten allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache.

Rems-Murr-Kreis - Seit sieben Wochen sind die Eingangstüren der Rathäuser im Rems-Murr-Kreis für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Nun wollen die meisten Verwaltungen ihren Bürgerbetrieb wieder aufnehmen – schrittweise und in eingeschränktem Maße.

In Fellbach hat die Verwaltung von einem Messebauer eigens fünf neue, voneinander abgeschirmte Beratungsplätze im Foyer einrichten lassen. Grundsätzlich gilt für die Besuche im Rathaus und in den Verwaltungsstellen eine Maskenpflicht. Allerdings: „Wir bitten die Bürger weiterhin um telefonische oder digitale Anmeldungen“, betont Ekkehard Schulz, der Leiter des Fellbacher Hauptamtes.

Voranmeldung in bestimmten Ämtern nötig

Die Stadt Schorndorf hingegen will schon von Montag an wieder zu ihren regulären Öffnungszeiten in den Rathäusern zurückkehren – natürlich unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln. Davon ausgenommen ist allerdings der Fachbereich Bürger-Service. Persönliche Termine sind im Pass- und Meldewesen sowie dem Standesamt nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

In Backnang gilt dies zunächst für alle Ämter. Eine Voranmeldung sei nötig, um die Besucherströme gezielt lenken zu können, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Erst in einem zweiten Schritt soll in den publikumsintensiveren Ämtern auch wieder ein offener Besucherverkehr möglich sein. Der Zeitpunkt dafür steht allerdings noch nicht fest.

Auch in Weinstadt wird vorerst nur in Verbindung mit einer vorherigen Terminvereinbarung und dem Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske geöffnet. Dies diene gleichermaßen dem reibungslosen Ablauf des Bürgerservice als auch der Reduzierung des Infektionsrisikos, heißt es in einer Mitteilung.

Waiblinger Kummertelefon nur noch in normalen Sprechzeiten

In Waiblingen hält man vorerst an dem fest, was dort seit dem 17. März gilt: Persönliche Termine bei der Stadtverwaltung sind generell nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die in der Corona-Krise eigens eingerichtete „Kummer-Nummer“ (0 71 51/50 01-55 55) wird hingegen in ihrer Kapazität heruntergefahren. War bisher ein Ansprechpartner täglich auch an Wochenenden und Feiertagen zwischen 8 und 22 Uhr persönlich erreichbar, ist die Hotline nun nur noch zu den selben Zeiten wie die Telefonzentrale des Rathauses besetzt.

Auch kleinere Gemeinden, wie etwa Kernen, wollen ihren öffentlichen Betrieb schrittweise erweitern. Die Besucher werden allerdings gebeten, nach Eintritt in die Häuser der Gemeindeverwaltung einen dort bereitliegenden Selbstauskunftsbogen auszufüllen und diesen bei ihrem Terminpartner abzugeben.