Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Spitzenkandidatin der FDP bei der Wahl in Hamburg. Foto: dpa/Marcus Brandt

Nach dem Bekanntwerden eines Auszählungsfehlers bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg muss die FDP um den Einzug ins das hanseatische Parlament fürchten.

Hamburg - Die FDP könnte nach Bekanntwerden eines Auszählungsfehlers bei der Wahl in Hamburg den Wiedereinzug ins Landesparlament verpassen. Durch eine Verwechslung im Bezirk Langenhorn wurden dort versehentlich die 22,4 Prozent der Grünen den Liberalen zugeteilt, wie der zuständige Bezirkswahlleiter Tom Oelrichs der Deutschen Presse-Agentur am Montag sagte. Die FDP lag am Sonntagabend zunächst hamburgweit nur wenige Stimmen über der Fünf-Prozent-Hürde.

Zweite Auszählung am Montag

Mehr Klarheit verschafft die in Hamburg vorgeschriebene zweite Runde der Auszählung, die morgens begonnen hatte. Hier geht es um die Auszählung der Kreislisten, nach der dann feststeht, welche Kandidaten in die Bürgerschaft einziehen. Auch werden die Landesstimmzettel erneut gezählt.

Nach Schließung der Wahllokale am Sonntag waren zunächst nur die Stimmen für die Parteien auf den Landesstimmzetteln nach einem vereinfachten Verfahren ausgezählt worden, sodass am späten Abend nur die voraussichtliche Verteilung der Bürgerschaftssitze auf die Parteien feststand. Dabei hatte die FDP genau 5,0 Prozent der Stimmen erhalten.

Amtliches Ergebnis am Montagabend

Landeswahlleiter Oliver Rudolf will sich erst nach Auszählung aller Stimmen zu einer möglichen Verwechslung bei der Stimmerfassung im Wahlbezirk Hamburg-Langenhorn äußern. „Ich werde zu dem Ergebnis von Langenhorn vor dem vorläufigen Ergebnis nichts bekanntgeben“, sagte Rudolf am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Einzelergebnisse zu Wahlbezirke gebe er tagsüber nicht bekannt, sagte Rudolf. Er verwies darauf, dass die Ergebnisse im Internet fortlaufend aktualisiert würden, auch die Ergebnisse in einzelnen Wahlbezirken. Rudolf rechnet damit, dass gegen 18.30 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis vorliegt.

Änderungen könnte es auch noch wegen der sogenannten Heilungsregel geben. Zunächst ungültige Stimmen können bei der zweiten Auszählrunde im Zuge dieser Regel als gültig gewertet werden, wenn der eigentliche Wählerwille erkennbar ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Wähler auf der Landesliste einer einzelnen Partei sechs statt der ihm maximal zur Verfügung stehenden fünf Stimmen abgegeben hat.