Martin Horn hat noch immer kein Stimmrecht: Eine Mitbewerberin des Freiburger Oberbürgermeisters klagt gegen dessen Amtsantritt. Foto: dpa

Bei Bürgermeisterwahlen muss man Spaßkandidaten aushalten – bis zu einem gewissen Grad, kommentiert Arnold Rieger. Etwas anderes sei es, wenn Querulanten systematisch den Amtsantritt von gewählten Bürger- oder Oberbürgermeistern verhindern.

Stuttgart - Wer sich ernsthaft ein Bild von Bürgermeisterkandidaten machen will, hat an den Vorstellungsrunden oft keine Freude. Zwar ist das Feld der Juxkandidaten merklich gelichtet, seit es für größere Städte die Pflicht zu Unterstützerunterschriften gibt. Doch bleibt für substanzlose Selbstdarsteller immer noch genügend Raum – vor allem in kleineren Gemeinden ohne diese Hürde. Das mag im Einzelfall lästig sein, Anlass zu strengeren Gesetzen ist es aber nicht. Die Zahl der Spaßkandidaten hält sich im Großen und Ganzen in Grenzen, und wenn nicht gar der ordnungsgemäße Ablauf einer Wahl gefährdet ist, müssen die Bürger das aushalten. Niemand ist gezwungen, diese Menschen zu wählen.

Etwas anderes ist es, wenn Querulanten systematisch den Amtsantritt von gewählten Bürger- oder Oberbürgermeistern verhindern – einfach um des Verhinderns willen. Solche Fälle treiben die Bürger derzeit in mehreren Städten um. Wenn etwa der Freiburger OB, obwohl schon im Mai gewählt, noch immer kein Stimmrecht hat, dann verfälscht dies das Wählervotum. Der Städtetag schlägt deshalb vor, die Gewählten in alle ihre Rechte und Pflichten einzusetzen, auch wenn die letzte Instanz noch nicht gesprochen hat. Das verspricht in der Tat Abhilfe, denn dadurch wäre der Spaß am Querstehen merklich gedämpft.