Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hat Fridi Miller eine Niederlage erlitten. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski/Archiv

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat drei Wahlanfechtungsklagen der Dauerkandidatin abgewiesen. Doch Fridi Miller will nicht aufgeben.

Stuttgart - Die Dauerkandidatin Fridi Miller hat vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine Niederlage erlitten: Das Gericht hat ihre Wahlanfechtungsklagen der Bürgermeisterwahlen in Schwaikheim und Hemmingen sowie bei der Oberbürgermeisterwahl in Eislingen/Fils als unzulässig abgewiesen. Nach Überzeugung der siebten Kammer ist die 49-Jährige nicht geschäftsfähig und damit nicht prozessfähig. Dies ergebe sich aus einem Sachverständigengutachten vom 19. Juni sowie einer forensisch-psychiatrischen Stellungnahme vom 4. Oktober, wonach bei der Klägerin „fortwährende Geschäftsunfähigkeit“ anzunehmen sei.

Fridi Miller habe im Vorfeld der mündlichen Verhandlung die Möglichkeit gehabt, einen Antrag auf Betreuung beim Betreuungsgericht zu stellen. Dies habe sie nicht getan. „Beim Termin zur mündlichen Verhandlung ist die Klägerin nicht erschienen“, teilt das Verwaltungsgericht ferner mit. Miller sagte dazu auf Anfrage, sie habe sich das „nervlich nicht antun wollen“.

Fridi Miller kann weiterhin kandidieren

Laut einem Gerichtssprecher hat das Urteil keine Auswirkungen auf weitere Kandidaturen. „Das heißt nicht, dass sie nicht mehr kandidieren darf“, erläuterte er. Denn nach Paragraf 14 der Gemeindeordnung sind vom Wahlrecht nur Bürger ausgeschlossen, die infolge eines Richterspruchs das Wahl- oder Stimmrecht nicht besitzen – oder Bürger, „für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist“. Das treffe nach seiner Kenntnis auf Miller nicht zu.

Die parteilose Kandidatin hatte sich in der Vergangenheit in mehr als 50 Kommuen für das Bürgermeisteramt beworben. Ihr Ziel ist es nach eigenen Angaben, Bundeskanzlerin zu werden. Miller kann gegen das Urteil in Berufung gehen, wenn der Verwaltungsgerichtshof dies zulässt. „Selbstverständlich werde ich nun überprüfen lassen, ob das Gericht mir sämtliche Gerichtskosten zurückerstatten muss, denn wenn ich geschäfts- und prozessunfähig bin, hätte das Gericht meine Klagen gar nicht annehmen dürfen“, sagte Miller.