Das Klageverfahren ist zwar beendet – und Christiane Krieger seit Kurzem offiziell Bürgermeisterin von Wernau. Ruhe kehrt in dieser Angelegenheit aber dennoch nicht ein.
Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag auf Berufung von Thomas Nitsch gegen das Urteil der Stuttgarter Verwaltungsrichter – von diesen war das Ergebnis der Wernauer Bürgermeisterwahl bestätigt worden – abgelehnt. Doch die Auseinandersetzung geht weiter.
Nitsch, dessen Bewerbung vor der Wahl nicht zugelassen worden war, da seine Unterlagen unvollständig waren, will nicht klein beigeben. Mit einer „Stellungnahme für die Öffentlichkeit“ reagiert er auf eine Pressemitteilung der Wernauer Verwaltung. In dieser hatte die Stadt angekündigt, rechtliche Schritte prüfen zu wollen, nachdem Nitsch einen Mitarbeiter in einer Stellungnahme persönlich angegriffen hatte.
Bürgermeisterin ärgert sich
Zudem kündigte der 50-Jährige an, illegal gemachte Aufnahmen von Gesprächen medial verwerten zu wollen. Die nunmehr offizielle Wernauer Bürgermeisterin Christiane Krieger stellte sich zudem ausdrücklich an die Seite all ihrer Beschäftigten und kritisierte die „unsubstantiierte, öffentliche Verurteilung“ durch Nitsch scharf.
Dass dieser unserer Zeitung gegenüber erklärte, von einer Strafanzeige gegen den besagten Amtsleiter absehen wolle, ärgerte Krieger ebenfalls. Vielmehr habe der unterlegene Kläger bereits Anzeige erstattet, der aber von der Staatsanwaltschaft keine Folge gegeben worden sei.
Nitsch hält an seinen Vorwürfen fest
Hier setzt Nitsch in seinem neuerlichen Statement an: „Diese Feststellung der Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart betrifft lediglich die Zeugenvernehmung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart“, sagt er. Die von ihm vorgebrachte Beschuldigung habe, wie sich erst später herausstellte, auf der „falschen Behauptung“ eines Dritten gegründet. „So musste dieses Strafverfahren zwingend eingestellt werden“, betont Nitsch.
Dennoch bleibe sein Vorwurf der uneidlichen Falschaussage gegen den Beschäftigten der Stadt bestehen. „Der Versuch, diese unter Zwang verleugnen oder negieren zu können, hat keinen Erfolg.“ Dies werde sich weder durch eine von ihm verweigerte Unterschrift zur „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“, die im Falle einer Klage vor dem Stuttgarter Landgericht keine große juristische Aussicht auf Erfolg verspreche, „noch durch sonstige Versuche, mich mundtot zu machen, rechtlich bewerkstelligen lassen“, fährt Nitsch fort.
Die Stadt will sich zu den neuerlichen Vorhaltungen indes nicht weiter öffentlich äußern: „Aus unserer Sicht ist es wichtig, die Angelegenheit zwischen den beteiligten Parteien zu klären – und nicht über die Presse auszutragen“, heißt es in einer kurzen Erklärung aus dem Rathaus.