Der 29-jährige Manuel Hermann aus Besigheim bewirbt sich um das Bürgermeisteramt in Walheim (Kreis Ludwigsburg). Er ist der zweite Kandidat, der sich aus der Deckung wagt. Beim Thema Klärschlamm will er nicht mit dem Kopf durch die Wand.
Nach dem Rücktritt der Walheimer Bürgermeisterin Tatjana Scheerle wagt sich nun nach Christoph Herre aus Bönnigheim ein weiterer Bewerber für ihre Nachfolge aus der Deckung. Der 29 Jahre alte Besigheimer Manuel Hermann tritt am 29. September an. „Ein politisches Amt war schon immer mein Traum“, sagt der Bürokaufmann, der drei Jahre in Österreich gelebt hat. Nach Realschulabschluss in Besigheim und Abitur in Stuttgart hat er in Österreich Politik studiert. Das Studium hat er aus finanziellen Gründen abgebrochen. Zuletzt war er nach Besigheim zurückgekehrt und ist derzeit arbeitslos. „Das hat mir jetzt die Freiheit gegeben zu kandidieren“, sagt Hermann, der SPD-Mitglied ist, aber als parteiloser Kandidat antritt.
Wahlkampf an der Haustür
Er ist ledig und trainiert derzeit die Jugend beim Football-Team der Ludwigsburger Bulldogs. Mit seinen 1,95 Meter bezeichnet er sein Aussehen selbst als Büffel, seine Art sei aber ganz anders, eher ausgleichend und vermittelnd. Er stehe derzeit viel in Kontakt mit den Vereinen in Walheim und will einen Haustürwahlkampf ab September machen. Er möchte das Bürgermeistamt mit dem Gemeinderat versöhnen, denn „nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen“.
Er sieht wenig Chancen, die Klärschlammverbrennungsanlage zu verhindern, und möchte deshalb den Schaden für Walheim durch einen Austausch mit EnBW so gering wie möglich halten. Zudem will er den Ortskern wieder beleben, etwa mit einem Tante-M-Laden, und die Gemeinde noch attraktiver für junge Familien und Kinder machen.
Fakten zur Wahl
Wählbar
Wer mindestens 18 Jahre alt ist und Deutscher oder Unionsbürger ist, kann sich zur Wahl aufstellen lassen.
Weiblich
Nur neun Prozent der Bürgermeisterämter werden von Frauen ausgeübt.
Wahlberechtigt
Wählen darf, wer mindesten 16 Jahre alt ist und Deutscher oder Unionsbürger ist. Um wählen zu dürfen, muss man mindestens drei Monate in der Gemeinde gemeldet sein oder zum Wahltag drei Monate in der Gemeinde gewohnt haben. Zudem muss man im Wählerverzeichnis der Kommune geführt sein.