Verlierer und Sieger: Michael Pfaff, Sven Christmann (rechts) Foto: Sonja Störzer

Zur Anklage wegen Korruption konnte sich der Polizeibeamte Sven Christmann vorab nicht äußern. Doch auch nach seiner Stellungnahme hält die Staatsanwaltschaft an ihrem Vorwurf fest.

Bei den Korruptionsermittlungen gegen einen Polizeibeamten aus dem Innenministerium, der zum Bürgermeister von Alpirsbach (Kreis Freudenstadt) gewählt worden war, hat es eine Panne gegeben. Die Anklage wegen Bestechlichkeit wurde erhoben, ohne dass der Hauptkommissar umfassend Akteneinsicht erhalten hatte und auf dieser Grundlage zu den Vorwürfen Stellung nehmen konnte. Dies hat ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim gegenüber unserer Zeitung bestätigt. Angesichts der inzwischen vorliegenden Stellungnahmen sehe man allerdings „keine Veranlassung, die Anklage zurückzunehmen“, fügte er hinzu.

 

Der Sieger der Bürgermeisterwahl am 28. April, Sven Christmann (48), hatte das Vorgehen der Behörde auf seiner Webseite scharf kritisiert. Er und die beiden anderen Beschuldigten – ein weiterer Polizeibeamter und ein Firmenmitarbeiter – hätten vor der Anklageerhebung im November 2022 keine vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten. Nur dann sei aber eine fundierte Stellungnahme zu den Vorwürfen möglich. „Dies hat die Staatsanwaltschaft durch ihr vorschnelles Handeln verhindert.“ Erst vor einem Jahr habe das Landgericht ihm vollständige Akteneinsicht gewährt. Daraufhin habe er „den Sachverhalt aus meiner Sicht dargestellt“.

Anklagebehörde räumt „Irrtum“ ein

Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft ergab eine Prüfung der Akten, dass Christmann tatsächlich keine abschließende Akteneinsicht gewährt wurde. Es sei „offenkundig irrtümlich“ angenommen worden, dass keine Stellungnahme zu dem bereits bekannten Vorwurf erfolgen solle. Daher habe man es dem Landgericht überlassen, weitere Akteneinsicht zu gewähren. Die Außenstelle Pforzheim des Landgerichts Karlsruhe muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Während die Staatsanwaltschaft am Vorwurf der Bestechlichkeit festhält, beteuerte Christmann erneut seine Unschuld. Er habe ein „reines Gewissen“ und sei „nicht bestechlich“, es handele sich um „falsche Anschuldigungen“, versicherte er den Alpirsbachern. Aus rechtlichen Gründen dürfe er die Vorgänge nicht im Detail schildern.

Mit einem Polizeikollegen eigene Firma gegründet

Nach Auskunft des Landgerichts geht es um zwei Aufträge für die Beschaffung von Spezialschränken, in denen Polizeieinsatzkleidung getrocknet wird. Die Vergaben von 170 000 und 50 000 Euro erfolgten zwischen den Jahren 2019 und 2021. Christmann und sein Polizeikollege hätten eine Firma gegründet, an die der dritte Angeschuldigte – zunächst Mitarbeiter der Lieferfirma und dann Gründer einer eigenen Firma – eine Vermittlungsprovision von 10 000 Euro bezahlt habe. Dies sei als Belohnung für den ersten Auftrag und als Anreiz für weitere Aufträge gedacht gewesen.

Im Wahlkampf hatte der künftige Bürgermeister die Anklage gegen sich unerwähnt gelassen, weil sie noch nicht zugelassen sei. Er sprach von der Untersuchung eines Beschaffungsvorgangs, in der auch seine Rolle geprüft werde. Damit habe er, „soweit es mir möglich war, auf Gerüchte reagiert“ und Fragen beantwortet. „Von einer Lüge meinerseits kann daher in keiner Weise gesprochen werden“, betonte Christmann. Rechtlich ist er nach Auskunft der Kommunalaufsicht nicht verpflichtet, die Vorwürfe offenzulegen; bis zu einer Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung.

Mehr Zuspruch als kritische Rückmeldungen

Bei den Alpirsbachern hat das Bekanntwerden der Vorgänge erhebliche Unruhe ausgelöst. Das Bedürfnis nach Informationen nannte der Wahlsieger „völlig verständlich und berechtigt“. Zugleich bedankte er sich für die vielen „unterstützenden Nachrichten“, deren Zahl wesentlich höher sei als die der verurteilenden. Der abgewählte Bürgermeister Michael Pfaff machte derweil deutlich, dass er die Wahl nicht anfechten werde. Dies ist noch bis Ende der Woche möglich.