Für den umstrittenen Bürgermeister Werner Wölfe gelten bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge die gleichen Reglen wie für alle Wahlbeamten. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Beim Ruhegehalt können Zeiten, in denen Fachkenntnisse erworben werden, bei der Berechnung der Pension anerkannt werden. Wichtig ist dabei auf jeden Fall eine Dienstzeit von acht Jahren.

Stuttgart - Im Gemenge mit den Rücktrittsforderungen gegen den Stuttgarter Sozialbürgermeister Werner Wölfe (Grüne) ist diesem im Verwaltungsausschuss des Gemeinderates vorgeworfen worden, sich bis August, wenn seine Amtszeit regulär endet, in eine üppige Pension retten zu wollen. Bei OB Fritz Kuhn (Grüne) bewirkte die dabei genannte Zahl von 8000 Euro heftiges Kopfschütteln.

„Das Ruhegehalt von BM Wölfle folgt den Regeln, die für alle Bürgermeister gelten, diese sind beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg festgehalten“, so lautet die offizielle Auskunft auf die Pensionsanfrage im Rathaus. Im Merkblatt zur Versorgung steht, dass für Beamte auf Zeit (wie Bürgermeister) eine besondere Ruhegehaltsskala gelte, „sofern sie beim Eintritt in den Ruhestand eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von zehn vollen Jahren zurückgelegt haben“.

Fünf Bürgermeister in B 8

Wölfe kann in der ersten Wahlperiode acht Jahre erreichen. Eine Hochschulausbildung und Zeiten, in denen „Fachkenntnisse erworben wurden, die für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind“ können zusätzlich mit bis zu drei Jahren gewertet werden. Dann beträgt das zu versteuernde Ruhegehalt für acht Dienstjahre 33,48 Prozent der letzten Bezüge. Diesen Satz nennt auch die Stadt. Wölfle ist wie fünf weitere Bürgermeister in B 8 eingruppiert, das sind 10 596 Euro Grundgehalt. Als Altersgrenze gilt das 65. Lebensjahr – das hat Wölfle erreicht. Außerhalb der besonderen Skala führen acht Dienstjahre zu 14,35 Prozent der letzten Bezüge.